Rechtsprechung
| KG, 05.03.2002 - 5 Ws 48/02 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Sicherungsverwahrung; Verfassungswidrigkeit der Regelung des Arbeitsentgeltes für Gefangene
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.12.2001 - 546 StVK 203/01
- KG, 05.03.2002 - 5 Ws 48/02 Voll
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
Auszug aus KG, 05.03.2002 - 5 Ws 48/02
Die Grundlage für seinen Anspruch sieht er in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 zur Verfassungswidrigkeit der Regelung des Arbeitsentgelts für Gefangene (BVerfGE 98, 169 = NJW 1998, 3337) und in dem hierdurch veranlagten Fünften Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 27. Dezember 2000 (BGBl. I 2043).Als wirksames Resozialisierungsmittel kann die dem Gefangenen zugewiesene Pflichtarbeit nur angesehen werden, wenn sie in einem Maße Anerkennung findet, das geeignet ist, den Gefangenen oder Sicherungsverwahrten den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges eigenverantwortetes Leben vor Augen zu führen (vgl. BVerfGE 98, 169, 201 = NJW 1998, 3337, 3338).
- OLG Hamm, 02.10.2001 - 1 Vollz (Ws) 213/01
Strafvollzug, Gefangenentlohnung, Arbeitsentgelt für Strafgefangenen
Auszug aus KG, 05.03.2002 - 5 Ws 48/02
Die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Arbeitsentgelts im Fünften Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 27. Dezember 2000 haben aber bereits das OLG Frankfurt am Main (Beschluß vom 29. August 2001 - 3 Ws 768/01 Vollz -) und das OLG Hamm (NJW 2002, 230) erörtert und bejaht. - OLG Frankfurt, 29.08.2001 - 3 Ws 768/01
Strafvollzug: Verfassungsmäßigkeit der Arbeitsentgelte für Strafgefangene
Auszug aus KG, 05.03.2002 - 5 Ws 48/02
Die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Arbeitsentgelts im Fünften Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 27. Dezember 2000 haben aber bereits das OLG Frankfurt am Main (Beschluß vom 29. August 2001 - 3 Ws 768/01 Vollz -) und das OLG Hamm (NJW 2002, 230) erörtert und bejaht.
- KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18
Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug: …
Rn. 123 Entsprechend ist (für die frühere Rechtslage) durch das Kammergericht entschieden worden, dass § 46 StVollzG eine finanzielle Mindestausstattung derjenigen Gefangenen sicherstellt, die sonst mittellos wären; wie die vergleichbaren Leistungen der Sozialhilfe solle das Taschengeld dem Empfänger die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen (KG, Beschluss vom 5. März 2002 - 5 Ws 48/02 Vollz - juris Rdn. 11; vgl. ferner BGH…, Beschluss vom 1. Juli 2015 - XII ZB 240/14 - juris Rdn. 26).
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