Rechtsprechung
| KG, 14.10.2005 - 1 AR 1188/05 - 5 Ws 498/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
StPO § 454
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 454
Formelle Anforderungen an mündliche Anhörung des Verurteilten nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO und Anhörung des Sachverständigen nach § 454 Abs. 2 StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überprüfung des Inhalts von Prozessakten durch Beschwerdegerichte; Dokumentation der Inhalte und Ergebnisse der mündlichen Anhörung eines strafrechtlich Verurteilten sowie eines Sachverständigen; Verfahrensfehler mangels Aktenvermerks; Unerlaubte Einfuhr von ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.08.2005 - 426 Js 37976/99
- KG, 14.10.2005 - 1 AR 1188/05 - 5 Ws 498/05
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 119
- StV 2007, 596
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 29.07.2004 - 2 Ws 196/04
bedingte Entlassung; Anhörung; Strafvollstreckungsverfahren; Protokoll; Vermerk
Auszug aus KG, 14.10.2005 - 5 Ws 498/05
Wenn sich das Vorbringen des Verurteilten jedoch nicht vollständig aus den Beschlußgründen erschließt, muß zumindest ein Aktenvermerk darüber aufgenommen werden, aus dem sich ergibt, welche Gesichtspunkte der Verurteilte vorgebracht hat (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 383; OLG Düsseldorf, NJW 1975, 526;… Meyer-Goßner StPO, 48. Aufl. zu § 454, Rnr. 35 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11
Aufhebung und Zurückverweisung eines nur mangelhaft begründeten Beschlusses
Vielmehr ist in der hier gegebenen Konstellation die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Zurückverweisung der Sache unumgänglich (…OLG Stuttgart aaO.; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 383; KG NStZ 2007, 119f.). - KG, 29.10.2020 - 5 Ws 143/20
Dokumentation der wesentlichen Ergebnisse einer mündlichen Anhörung nach § 454 …
Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es aber, wenn sich der wesentliche Inhalt der Anhörung des Sachverständigen nicht vollständig aus den Beschlussgründen ergibt, dessen Ausführungen - ebenso wie die Angaben des Verurteilten - umfassend in einem Vermerk niederzulegen, da nur auf diese Weise dem Beschwerdegericht eine Überprüfung der Entscheidung ermöglicht wird (vgl. [jeweils betreffend das Vorbringen des Verurteilten] KG, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 5 Ws 498/05 -, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 Ws 196-197/04 -, juris Rn.7;… Appl, a. a. O.). - KG, 19.02.2014 - 2 Ws 52/14
Aktenvermerk über Anhörungstermin; Auseinandersetzung des Vollstreckungsgerichts …
Wenn sich das Vorbringen des Verurteilten jedoch nicht vollständig aus den Beschlussgründen erschließt, muss zumindest ein Aktenvermerk darüber aufgenommen werden, aus dem sich ergibt, welche Gesichtspunkte der Verurteilte vorgebracht hat (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 383; OLG Düsseldorf, NJW 1975, 526; Senat, Beschlüsse vom 29. Juni 2009 - 2 Ws 249/09 - und vom 14. Oktober 2005 - 5 Ws 498/05 -).
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