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| KG, 11.07.2000 - 5 Ws 501/00, 1 AR 791/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 4 Ws 158/14
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Unbestimmtheit einer Anordnung über die …
Eine solche ist gegeben, wenn die gerichtliche Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unzumutbar oder zu unbestimmt ist (KG Berlin, Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 AR 791/00 - 5 Ws 501/00, 1 AR 791/00, 5 Ws 501/00 -, juris, mwN.) bzw. wenn das eingeräumte Ermessen überschritten wurde (…Meyer-Goßner, StPO, 57. Auflage, § 453 Rn. 12 mwN.). - KG, 10.11.2021 - 5 Ws 219/21
Voraussetzungen der nachträglichen Aufhebung einer Weisung zur Einnahme …
Das Abhilfeverfahren ist keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (ständ. Rspr., z. B. OLG München…, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 3 Ws 581/14 -, juris Rn. 26; KG…, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 Ws 239/08 -, juris Rn. 15; Senat, Beschluss vom 11. Juli 2000 - 5 Ws 501/00 -, juris Rn. 2;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 306 Rn. 10; jeweils m. w. Nachw.).
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