Rechtsprechung
| KG, 08.10.1999 - 5 Ws 572/99, 1 AR 133/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
Bewährungsbeschluss: Verschlechterungsverbot bei Erteilung einer ergänzenden …
Ein Verstoß gegen materielles Recht liegt vor, wenn die Anordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist oder das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Verurteilten stellt und damit ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. BGH StV 1998, 658; KG, Beschluss vom 23. August 1999 - 5 Ws 572/99 - Meyer-Goßner aaO.).
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