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Rechtsprechung
   KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13767
KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00 Vollz (https://dejure.org/2001,13767)
KG, Entscheidung vom 02.01.2001 - 5 Ws 640/00 Vollz (https://dejure.org/2001,13767)
KG, Entscheidung vom 02. Januar 2001 - 5 Ws 640/00 Vollz (https://dejure.org/2001,13767)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 125
  • StV 2002, 270
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • KG, 04.02.1998 - 5 Ws 586/97
    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Denn die darin liegende Brandmarkung entfaltet von sich aus Wirkungen und berührt dessen Rechtsstellung (vgl. KG StV 1998, 208, StV 1990, 361) .

    All das geschieht unabhängig von der Anordnung oder Aufhebung besonderer Verwaltungsmaßnahmen, gegen die sich der Gefangene konkret wenden könnte (vgl. KG StV 1998, 208).

  • BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Denn das gäbe der Behörde die Möglichkeit, durch eine allein von ihr bestimmte Handhabung auch solche Anordnungen verwaltungsintern zu halten und damit der Anfechtung zu entziehen, die die rechtlichen Interessen des Einzelnen so stark berühren, daß von internen Vorgängen nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerwGE 11, 181; LSG Hessen NVwZ 1986, 422;… Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl., § 109 Rdn. 20).
  • KG, 22.01.1996 - 5 Ws 424/95
    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Derartige Verfügungen im Strafvollzug sind daher dann anfechtbar, wenn die von ihr für den Gefangenen ausgehenden Wirkungen unmittelbar eintreten, ohne daß es einer zusätzlichen, eigens an den Gefangenen gerichteten Verfügung bedarf (vgl. KG ZfStrVO 1998, 310, 311; 1980, 188; bedenklich dagegen OLG Hamm ZfStrVO 1987, 119).
  • LSG Hessen, 22.06.1984 - L 10/Ar 813/84

    BfA; Neutralitätspflicht

    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Denn das gäbe der Behörde die Möglichkeit, durch eine allein von ihr bestimmte Handhabung auch solche Anordnungen verwaltungsintern zu halten und damit der Anfechtung zu entziehen, die die rechtlichen Interessen des Einzelnen so stark berühren, daß von internen Vorgängen nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerwGE 11, 181; LSG Hessen NVwZ 1986, 422;… Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl., § 109 Rdn. 20).
  • KG, 23.11.1989 - 5 Ws 447/89
    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Denn die darin liegende Brandmarkung entfaltet von sich aus Wirkungen und berührt dessen Rechtsstellung (vgl. KG StV 1998, 208, StV 1990, 361) .
  • OLG Hamm, 20.03.1986 - 1 Vollz (Ws) 242/85
    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Derartige Verfügungen im Strafvollzug sind daher dann anfechtbar, wenn die von ihr für den Gefangenen ausgehenden Wirkungen unmittelbar eintreten, ohne daß es einer zusätzlichen, eigens an den Gefangenen gerichteten Verfügung bedarf (vgl. KG ZfStrVO 1998, 310, 311; 1980, 188; bedenklich dagegen OLG Hamm ZfStrVO 1987, 119).
  • OLG Stuttgart, 01.08.1996 - 4 Ws 123/96
    Auszug aus KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Zuvor hatte das Landgericht Stuttgart - Strafvollstreckungskammer - aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluß vom 1. August 1996 - 4 Ws 123/96 -) mit seinem Beschluß vom 30. August 1996 -l StVK 145/96 - eine aufgrund von Fluchtversuchen und anderen auf erhöhte Fluchtgefahr und Gewaltgeneigtheit hindeutenden Umständen ergangene und wegen der Vielzahl der einschneidenden Maßnahmen in ihrer Summe auf eine völlige Isolierung des Gefangenen hinauslaufende Sicherungsverfügung der Justizvollzugsanstalt Stuttgart aufgehoben.
  • OLG Naumburg, 30.12.2013 - 1 Ws 345/13

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme im Strafvollzug: …

    Anordnungen, die Maßnahmen nur vorbereiten, Entscheidungshilfen vermitteln und Zuständigkeiten bestimmen, besitzen ebenso wie Vermerke in den Personalakten, denen nur die Funktion eines Merkpostens zukommt, keinen Maßregelcharakter (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 02. Januar 2001, 5 Ws 640/00 Vollz, bei Juris).

    Solch einem Vermerk kommt indes eine Regelungswirkung und damit ein Maßnahmecharakter zu, denn die darin liegende - nachteilige - Heraushebung aus dem Gefangenenbestand, wobei das Kammergericht im Beschluss vom 02. Januar 2001, 5 Ws 640/00 Vollz, von einer "Brandmarkung" spricht, entfaltet von sich aus Wirkungen und berührt dessen Rechtsstellung.

  • LG Hagen, 08.12.2015 - 62 StVK 54/15

    Beantragung die Aufhebung der Maßregel der Unterbringung in einer …

    Ferner stellt die Ankündigung im Protokoll, dass ein solcher Antrag gestellt werden wird, seinerseits keine Maßnahme dar, denn unter Maßnahmen wird ein (vollzugs-)behördliches Handeln zur Regelung eines Einzelfalls verstanden, das unmittelbare Rechtswirkungen für Dritte hat (…Callies/Müller-Dietz, Komm. zum StVollzG, 11. Aufl. 2008, Rn. 11 zu § 109; KG Berlin NStZ-RR 2002, 125, Beschl.v. 02.01.2001).
  • KG, 07.12.2012 - 2 Ws 540/12

    Strafvollzug: Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde wegen …

    8 Der Senat hat auch bereits entschieden, dass die vom Beschwerdeführer beanstandeten Einstufungen als "gefährlich" und "von Hand-zu-Hand" wegen ihrer unmittelbaren Regelungswirkung nach außen Maßnahmecharakter besitzen und damit der gerichtlichen Überprüfung in dem Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG unterliegen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. Januar 2001 - 5 Ws 640/00 Vollz - ; 12. September 2001 - 5 Ws 323/01 Vollz - und vom 28. August 2008 - 2 Ws 325/08 Vollz - ).
  • OLG Naumburg, 28.01.2015 - 1 Ws (RB) 2/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug: Maßnahmencharakter des …

    Anordnungen, die Maßnahmen nur vorbereiten, Entscheidungshilfen vermitteln und Zuständigkeiten bestimmen, besitzen ebenso wie Vermerke in den Personalakten, denen nur die Funktion eines Merkpostens zukommt, keinen Maßregelcharakter (vgl. KG, Beschluss vom 02.01.2001, 5 Ws 640/00 Vollz - zitiert nach Juris, Senat, Beschluss vom 30.12.2013, 1 Ws 345/13 ).
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