Rechtsprechung
| KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17 - 161 AR 53/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Strafvollstreckung nach Verurteilung u.a. wegen Steuerhinterziehung: Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt bei hohen Steuerschäden
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2
Zulässigkeit der Halbstrafenaussetzung in Fällen hoher Steuerschäden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Halbstrafenaussetzung in Fällen hoher Steuerschäden
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.01.2017 - 591 StVK 5/17
- KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17 - 161 AR 53/17
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
Dabei ist darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG…, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 5 Ws 425/97 -, juris Rn. 2). - BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70
Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit …
Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
Dabei ist darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG…, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 5 Ws 425/97 -, juris Rn. 2). - BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des …
- OLG Köln, 31.03.2014 - 2 Ws 103/14
Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen der Halbstrafenaussetzung nach …
Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
In die Gesamtwürdigung fließen Gesichtspunkte der Schuldschwere, der Generalprävention und damit der Verteidigung der Rechtsordnung ein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 31. März 2014 - III 2 Ws 103/14 - m. w. N., juris Rn. 11; KG…, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 Ws 270/14 - m. w. N., juris Rn. 3 ). - KG, 30.07.2014 - 2 Ws 270/14
Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung: Vorliegen besonderer Umstände für eine …
Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
In die Gesamtwürdigung fließen Gesichtspunkte der Schuldschwere, der Generalprävention und damit der Verteidigung der Rechtsordnung ein (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 31. März 2014 - III 2 Ws 103/14 - m. w. N., juris Rn. 11; KG, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 Ws 270/14 - m. w. N., juris Rn. 3 ). - KG, 09.07.1997 - 5 Ws 425/97
Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
Dabei ist darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 5 Ws 425/97 -, juris Rn. 2).
- OLG Braunschweig, 05.11.2024 - 1 Ws 46/24
Vorgesellschaft; Spenden; Spendengeld; Vermögensbetreuungspflicht; …
Von den notwendigen Auslagen, die ihm im Beschwerdeverfahren entstandenen sind, wird er nicht entlastet (OLG Celle…, Beschluss vom 10. November 2011, 2 Ws 281/11, juris, Rn. 27; KG Berlin, Beschluss vom 17 März 2017, 5 Ws 67/17, juris, Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2017, III-2 Ws 528 - 577/16, juris, Rn 1329;… Schmitt in Meyer-Goßner, StPO, 67. Aufl, § 473, Rn. 15). - OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Helge Achenbach bleibt in Strafhaft
Rn. 12 Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungs-gründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2011 - 2 Ws 473/11 - juris; OLG München, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 140/16 - juris; KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - juris;… Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57 Rdn. 29).Rn. 24 Bei der Gesamtabwägung kann hier auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass angesichts des von dem Verurteilten verursachten hohen Schadens und einesgänzlich fehlenden Bemühens um eine Schadenswiedergutmachung im Verhältnis zur Familie des Geschädigten B A eine Strafaussetzung zur Bewährung bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe in besonderem Maße auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue beeinträchtigen würde (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - juris).
- OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 1/19
Voraussetzungen der Halbstrafenaussetzung und Begriff der besonderen Umstände …
Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017, Az.: 2 Ws 480/17, juris; KG Berlin wistra 2017, 363; OLG München NStZ 2016, 677; OLG Köln NStZ-RR 2015, 189).
- KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23
Strafvollstreckungsrecht: Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens …
Als "besondere Umstände" gelten solche, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts nicht als unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Januar 2021 - 2 Ws 164/20 - und vom 5. Mai 2010 - 2 Ws 172/10 - KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 -, juris). - OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19
Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug
Die Kosten des zu Ungunsten des Verurteilten eingelegten Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft gehören zu den Verfahrenskosten, die dieser nach § 465 Abs. 1 S. 1 StPO zu tragen hat (vgl. BGHSt 19, 226; KG, Beschluss vom 17.03.2017, 5 Ws 67/17, juris, Rn. 8, wistra 2017, 363;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 473 Rn. 15). - OLG Braunschweig, 17.11.2025 - 1 Ws 254/25
Führungsaufsicht; Weisungen; Haarprobe; Urinkontrollen; "körperliocher Eingriff"; …
Von den notwendigen Auslagen, die dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren entstandenen sind, wird er nicht entlastet (KG Berlin, Beschluss vom 17. März 2017, 5 Ws 67/17, Rn. 8, juris;… Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl, § 473, Rn. 15). - OLG Braunschweig, 21.03.2024 - 1 ORs 45/23
Subventionsbetrug im Zusammenhang mit falschen Angaben im Antrag auf …
Von den ihm insoweit entstandenen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (BGH…, Urteil vom 28. Januar 1964 - 3 StR 55/63, Rn. 7, juris (= BGHSt 19, 226 (229)); KG Berlin, Beschluss vom 17, März 2017, 5 Ws 67/17, Rn. 8, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Auflage 2024, § 473, Rn. 14, 15). - OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19
Keine Rechtsgrundlage für Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug; …
Von den dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGHSt 19, 226;… OLG Braunschweig, 1 Ws 39/19, juris, Rn. 32; KG, Beschluss vom 17.03.2017, 5 Ws 67/17, juris, Rn. 8, wistra 2017, 363;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 473 Rn. 15). - OLG Brandenburg, 25.06.2025 - 1 Ws 77/25
Strafaussetzung zur Bewährung bereits nach Verbüßen von etwas mehr als der Hälfte …
Insoweit kann schließlich nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung von nur etwas mehr als der Hälfte der Strafe in besonderem Maße auf Unverständnis in der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue beeinträchtigen würde (…vgl. hierzu OLG Düsseldorf a. a. O., Rz. 21; KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17, Rz. 6, juris). - LG Neuruppin, 20.05.2025 - 17 StVK 53/25 Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017, Az.: 2 Ws 480/17, juris; KG Berlin wistra 2017, 363; OLG München NStZ 2016, 677; OLG Köln NStZ-RR 2015, 189).
- LG Hamburg, 20.02.2020 - 607 StVK 597/19
Erstverbüßerprivileg bei Strafaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt: …
- KG, 05.12.2024 - 5 Ws 208/24
Bedeutung des Art. 313 Abs. 3, Abs. 4 EGStGB für das Verfahren der …
- KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig …
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