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| KG, 06.01.1999 - 5 Ws 730/98, 1 AR 1563/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB
Bei der danach gebotenen Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände kommt dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts insbesondere dann besondere Bedeutung bei, wenn der Verurteilung ein Verbrechen gegen das Leben zugrunde lag (KG, Beschlüsse vom 31.08.1999 - 5 Ws 10/99 -, und 03.04.1998 - 5 Ws 180/98 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 346; zu anderen besonders gefährlichen Straftaten, vgl. KG, JR 1970, 428; KG, Beschlüsse vom 06.01.1999 - 5 Ws 730/98 -, und 06.12.1999 - 5 Ws 651/99 - OLG Düsseldorf, NJW 1973, 2255 f.; OLG Saarbrücken, NJW 1999, 438 f.). - KG, 11.07.2000 - 5 Ws 464/00 Denn aus der Beteiligung an organisierten Formen der Kriminalität aus reinem Gewinnstreben heraus folgt in der Regel die besondere Gefährlichkeit des Täters, die wegen der Charaktermängel, die sie offenbart, zu einer strengeren Prüfung zwingt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. Januar 1999 - 5 Ws 713/98 - und 5 Ws 730/98 - und vom 9. Mai 1997 - 5 Ws 2 52/97-).
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