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| KG, 15.03.2001 - 5 Ws 97/01, 1 AR 220/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- KG, 28.06.2000 - 5 Ws 426/00
Auszug aus KG, 15.03.2001 - 5 Ws 97/01
Von einer Aufarbeitung der Tat kann nur gesprochen werden, wenn der Täter sie als Fehlverhalten verinnerlicht und sie sich in ihrer konkreten Bedeutung und ihren Folgen so bewußt gemacht hat, daß eine Wiederholung des Gesetzesverstoßes wenig wahrscheinlich ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 28. Juni 2000 - 5 Ws 426/00 - und vom 30. Dezember 1999 - 5 Ws 721/99 - std. Rspr.).
- OLG Hamburg, 09.10.2012 - 2 Ws 128/12
Haftbefehl gegen einen in den Niederlanden wohnhaften Angeklagten wegen …
Vielmehr muss eine derartige Tataufarbeitung erfolgt sein, dass die Bewertung als Fehlverhalten verinnerlicht und eine Wiederholung wenig wahrscheinlich erscheint (vgl. zum Ganzen: KG in NStZ 2007, 472 f.; Beschl. v. 1. Juni 2005, Az.: 5 Ws 105/05; Beschl. v. 15. März 2001, Az.: 5 Ws 97/01).
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