Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.08.2004 - 5 ZB 02.2120   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24432
VGH Bayern, 25.08.2004 - 5 ZB 02.2120 (https://dejure.org/2004,24432)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.08.2004 - 5 ZB 02.2120 (https://dejure.org/2004,24432)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. August 2004 - 5 ZB 02.2120 (https://dejure.org/2004,24432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,24432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    PassG § 12; ; GG Art. 116 Abs. 1; ; BVFG § 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einziehung und Vernichtung eines Reisepasses; Voraussetzungen der Einziehung und Vernichtung eines Reisepasses nach den Vorschriften des Passgesetzes; Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ohne Vorliegen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 29.07.2004 - 5 B 02.516

    Staatsangehörigkeit, Erklärungserwerb, Statusdeutscher, Vertriebener, …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2004 - 5 ZB 02.2120
    Der von der Klägerin pauschal vermutete Erklärungserwerb ihrer Mutter ist (vielmehr) unschlüssig: Abgesehen davon, dass in dem Antrag der Mutter vom 13. Januar 1997 auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kaum eine Erklärung, die Staatsangehörigkeit erst noch erwerben zu wollen, gesehen werden kann, war zu diesem Zeitpunkt die Erklärungsfrist des Art. 3 Abs. 6 RuStAÄndG 1974 (Fristende: 31.12.1977) und die - wegen der fehlenden Freizügigkeit in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion zu gewährende - Nachfrist des Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG 1974 (Fristende: 31. Dezember 1992, vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2004 - 5 B 02.516) bereits abgelaufen.

    Der Senat hat zu den im Zulassungsantrag aufgeworfenen Fragen, wie dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannt, mit Urteilen vom 29. Juli 2004 (Az. 5 B 02.516 und 1224) entschieden, dass seit dem Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes zum 1. Januar 1993 die vertriebenenrechtlichen Vorschriften zur Aufnahme von Spätaussiedlern und ihren Angehörigen (§§ 4, 26 ff. BVFG) - anders als noch in ihrer Fassung des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990 - die in Art. 116 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber vorbehaltene, auch in intertemporaler Hinsicht abschließende gesetzliche Regelung für den Erwerb des Deutschen-Status darstellen.

  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2004 - 5 ZB 02.2120
    Seitdem können Personen, die - wie die Klägerin und ihre Familie - die im Bundesvertriebenengesetz genannten Aussiedlungsgebiete nach dem 31. Dezember 1992 verlassen haben, nur noch dann als Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland finden, wenn sie Spätaussiedler im Sinne des § 4 Abs. 1 oder 2 BVFG sind (BVerwG, U.v. 19.6.2001 - 1 C 26.00, BVerwGE 114, 332/334).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2004 - 5 ZB 02.2120
    Er ist lediglich ein Beweismittel, das die tatsächliche Vermutung für das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Ausstellung erzeugt; liegen Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit des Staatsangehörigkeitsausweises vor, ist die Vermutung, dass der Ausweisinhaber im Zeitpunkt der Ausweisausstellung deutscher Staatsangehöriger war, entkräftet (BVerwG, U.v. 21.5.1985 - 1 C 52.82, BVerwGE 71, 309/316 f., und U.v. 3.11.1998 - 9 C 18.97, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 55 S 17/18).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 3.03

    Spätaussiedler; Abkömmling; Stichtag; Aufnahme; Verlassen der …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2004 - 5 ZB 02.2120
    Als (nichtdeutscher) Ehegatte oder Abkömmling eines Vertriebenen können nur noch solche Personen Aufnahme finden, deren Bezugsperson Spätaussiedler ist (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 2 BVFG; BVerwG, U.v. 20.4.2004 - 1 C 3.03, UA S. 4).
  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 18.97

    Aussiedlerin aus Polen; deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters; Verlust der …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2004 - 5 ZB 02.2120
    Er ist lediglich ein Beweismittel, das die tatsächliche Vermutung für das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Ausstellung erzeugt; liegen Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit des Staatsangehörigkeitsausweises vor, ist die Vermutung, dass der Ausweisinhaber im Zeitpunkt der Ausweisausstellung deutscher Staatsangehöriger war, entkräftet (BVerwG, U.v. 21.5.1985 - 1 C 52.82, BVerwGE 71, 309/316 f., und U.v. 3.11.1998 - 9 C 18.97, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 55 S 17/18).
  • VGH Bayern, 23.01.2002 - 5 ZE 01.2296
    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2004 - 5 ZB 02.2120
    Der Senat hat bereits im Eilverfahren (B.v. 23.1.2002 - 5 ZE 01.2296) darauf hingewiesen, dass ein Staatsangehörigkeitsausweis weder rechtsbegründend wirkt, noch - in der Art eines feststellenden Verwaltungsaktes bis zu seiner Aufhebung - andere Behörden bindet.
  • VGH Bayern, 07.03.2005 - 5 CS 05.31
    Die auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einziehung und Vernichtung des Reisepasses der Tochter der Antragstellerin gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 8. Juli 2002 ab (M 25 K 01.1372); den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. August 2004 ab (5 ZB 02.2120).

    Der Senat hat bereits in mehreren Verfahren, die Mitglieder der Familie der Antragstellerin betrafen (B.v. 23.1.2002 - 5 ZE 01.2296; B.v. 25.8.2004 - 5 ZB 02.2120 ), darauf hingewiesen, dass ein Staatsangehörigkeitsausweis weder rechtsbegründend zu wirken vermag, noch - in der Art eines feststellenden Verwaltungsaktes bis zu seiner Aufhebung - andere Behörden bindet.

    Solche (eindeutigen) Anhaltspunkte für eine inhaltliche Unrichtigkeit bestehen hier schon deshalb, weil die ausstellende Behörde selbst um die Einziehung des "unter Nichtbeachtung von § 4 Abs. 1 RuStAG (a.F.)" ausgestellten Dokuments gebeten hat und darüber hinaus weder der Erklärungserwerbstatbestand des Art. 3 RuStAÄndG 1974 noch der gesetzliche Erwerbstatbestand des § 40a StAG greifen; insoweit verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 25. August 2004 (Az. 5 ZB 02.2120) betreffend die Passeinziehung der Tochter der Antragstellerin.

  • VGH Hessen, 13.05.2015 - 8 A 644/14

    Slowakischer Hochschulgrad doktor práv

    Das der Passbehörde in § 12 Abs. 1 PassG eingeräumte Ermessen wird als intendiert angesehen, weil § 12 Abs. 3 PassG als Ausnahme von der regelhaften Einziehung nach § 12 Abs. 1 PassG bewertet wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. August 2004 - 5 ZB 02.2120 - juris).
  • VG Stuttgart, 17.07.2008 - 11 K 1270/08

    Passrecht: Pass; Staatsangehörigkeit; Personalausweis; Ägypten; Einziehung; …

    Zwar ist das der Behörde in § 12 Abs. 1 PassG/§ 8 LPAuswG eingeräumte Ermessen im Regelfall in dem Sinne intendiert, dass im Falle der unzutreffenden Eintragung der deutschen Staatsangehörigkeit der Reisepass und der Personalausweis eingezogen werden soll (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.08.2004 - 5 ZB 02.2120 - juris).
  • VGH Bayern, 05.12.2008 - 5 CS 08.2869

    Vorläufiger Reisepass; Einziehung; Gültigkeitsdauer; deutsche Staatsangehörigkeit

    Eine solche Ermessenslenkung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, weil § 12 Abs. 3 PassG als Ausnahme von dem Grundsatz des Absatzes 1 bestimmt, dass von der Einziehung abgesehen werden kann, wenn der Mangel, der sie rechtfertigt, geheilt oder fortgefallen ist (BayVGH vom 25.8.2004 Az. 5 ZB 02.2120; vgl. auch OVG NRW vom 27.6.2000 Az. 8 A 1570/96 in juris RdNr. 118; Honnacker/Weber/Spörl/Sinock, Melderecht - Pass- und Ausweisrecht in Bayern, Anm. 3 zu § 12 PassG; Böttcher/Ehmann, Pass-, Ausweis- und Melderecht in Bayern, RdNr. 7 zu § 12 PassG).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 5 C 05.3175
    Allein die zeitlich befristete Gültigkeitsdauer dieser Urkunden (beruhend auf § 2 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen - StAUrkVwV - vom 18.6.1975, GMBl. S. 462) sowie deren fehlende Bindungswirkung (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2004 - 5 ZB 02.2120 , BA S. 3) rechtfertigt nicht die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes.
  • VGH Bayern, 06.11.2003 - 5 ZB 02.2119
    Denn mit dem Verweis auf das Vorbringen im Verfahren 5 ZB 02.2120 (O. ...) und der Behauptung, "die Einziehung von Ausweisdokumenten noch vor rechtskräftiger Entscheidung führt zu Willkürakten", verkennt sie wiederum, dass hier lediglich eine Sicherstellung, nicht - wie im Bezugsfall - die Einziehung und Vernichtung des Passes zu beurteilen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht