Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.08.2008 - 5 ZB 06.745 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Staatsangehörigkeit; Verlust; minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit; gesetzlicher Erstreckungserwerb; Antragserwerb; Willensbekundung der sorgeberechtigten Eltern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039
Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 5 ZB 06.745
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem den Beteiligten bekannten, nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2008 Az. BVerwG 5 B 27.08 rechtskräftigen Urteil vom 14. November 2007 (Az. 5 B 06.2769 sowie in den Parallelverfahren Az. 5 B 05.2958 und 5 B 05.3039, alle Entscheidungen in juris veröffentlicht) die Auffassung vertreten, dass der Staatsangehörigkeitsverlust nach § 25 Abs. 1, § 19 Abs. 2 StAG auch bei minderjährigen Kindern eine Ursächlichkeit des Antrags voraussetzt und mithin entsprechend dem allgemeinen Grundsatz bei einer ausschließlich durch das Gesetz bewirkten Einbürgerungserstreckung ausscheidet.Selbst der im Parallelverfahren 5 B 05.3039 vom Auswärtigen Amt aufgezeigte und vom dortigen Kläger beschrittene Weg einer E-Mail-Anfrage an das türkische Generaldirektorat für Einwohner- und Staatsangehörigkeitswesen ist dort erfolglos geblieben, weil sich die Antwort des Generaldirektorats auf eine den konkreten Inhalt des Antrags offen lassende Information über den Ablauf der Entlassung und Wiedereinbürgerung beschränkte.
Die von der Landesanwaltschaft vorgebrachten Zweifel an der Richtigkeit von Auskünften türkischer Auslandsvertretungen sind, was die türkische Rechtslage betrifft, mittlerweilen durch die vom Senat eingeholte Auskunft des türkischen Außenministeriums vom 30. Juli 2007 ausgeräumt (vgl. Urteile des Senats vom 14. November 2007 Az. 5 B 05.3039 RdNr. 30, Az. 5 B 05.2958 RdNr. 31, Az. 5 B 06.2769 RdNr. 27).
- VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 06.2769
Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 5 ZB 06.745
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem den Beteiligten bekannten, nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2008 Az. BVerwG 5 B 27.08 rechtskräftigen Urteil vom 14. November 2007 (Az. 5 B 06.2769 sowie in den Parallelverfahren Az. 5 B 05.2958 und 5 B 05.3039, alle Entscheidungen in juris veröffentlicht) die Auffassung vertreten, dass der Staatsangehörigkeitsverlust nach § 25 Abs. 1, § 19 Abs. 2 StAG auch bei minderjährigen Kindern eine Ursächlichkeit des Antrags voraussetzt und mithin entsprechend dem allgemeinen Grundsatz bei einer ausschließlich durch das Gesetz bewirkten Einbürgerungserstreckung ausscheidet.Die von der Landesanwaltschaft vorgebrachten Zweifel an der Richtigkeit von Auskünften türkischer Auslandsvertretungen sind, was die türkische Rechtslage betrifft, mittlerweilen durch die vom Senat eingeholte Auskunft des türkischen Außenministeriums vom 30. Juli 2007 ausgeräumt (vgl. Urteile des Senats vom 14. November 2007 Az. 5 B 05.3039 RdNr. 30, Az. 5 B 05.2958 RdNr. 31, Az. 5 B 06.2769 RdNr. 27).
- VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.2958
Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 5 ZB 06.745
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem den Beteiligten bekannten, nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2008 Az. BVerwG 5 B 27.08 rechtskräftigen Urteil vom 14. November 2007 (Az. 5 B 06.2769 sowie in den Parallelverfahren Az. 5 B 05.2958 und 5 B 05.3039, alle Entscheidungen in juris veröffentlicht) die Auffassung vertreten, dass der Staatsangehörigkeitsverlust nach § 25 Abs. 1, § 19 Abs. 2 StAG auch bei minderjährigen Kindern eine Ursächlichkeit des Antrags voraussetzt und mithin entsprechend dem allgemeinen Grundsatz bei einer ausschließlich durch das Gesetz bewirkten Einbürgerungserstreckung ausscheidet.Die von der Landesanwaltschaft vorgebrachten Zweifel an der Richtigkeit von Auskünften türkischer Auslandsvertretungen sind, was die türkische Rechtslage betrifft, mittlerweilen durch die vom Senat eingeholte Auskunft des türkischen Außenministeriums vom 30. Juli 2007 ausgeräumt (vgl. Urteile des Senats vom 14. November 2007 Az. 5 B 05.3039 RdNr. 30, Az. 5 B 05.2958 RdNr. 31, Az. 5 B 06.2769 RdNr. 27).
- BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
Einbürgerung
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 5 ZB 06.745
Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit an solche rechtlich unbeachtlichen und in ihrem Aussagegehalt zweifelhaften Willenbekundungen zu knüpfen, lässt sich mit der verfassungsrechtlich gebotenen Verlässlichkeit des Staatsangehörigkeitsstatus (vgl. BVerfG, U.v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04, BVerfGE 116, 24/44 f.) schwerlich vereinbaren. - BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08
Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingebürgerter türkischer Kinder …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 5 ZB 06.745
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem den Beteiligten bekannten, nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2008 Az. BVerwG 5 B 27.08 rechtskräftigen Urteil vom 14. November 2007 (Az. 5 B 06.2769 sowie in den Parallelverfahren Az. 5 B 05.2958 und 5 B 05.3039, alle Entscheidungen in juris veröffentlicht) die Auffassung vertreten, dass der Staatsangehörigkeitsverlust nach § 25 Abs. 1, § 19 Abs. 2 StAG auch bei minderjährigen Kindern eine Ursächlichkeit des Antrags voraussetzt und mithin entsprechend dem allgemeinen Grundsatz bei einer ausschließlich durch das Gesetz bewirkten Einbürgerungserstreckung ausscheidet.
- VG München, 19.07.2010 - M 25 K 08.2066
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erstreckungs(wieder)erwerb der …
Das Gericht vertritt in Einklang mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. die Urteile v. 14.11.2007, Az. 5 B 05.2958, 5 B 05.3039 sowie 5 B 06.2769; ferner v. 14.8.2008, 5 ZB 06.745; v. 16.9.2008, 5 ZB 07.243; v. 22.9.2008, 5 ZB 07.1031) die Auffassung, dass der Staatsangehörigkeitsverlust nach § 25 Abs. 1 StAG auch bei minderjährigen Kindern eine Ursächlichkeit des Antrages voraussetzt und mithin entsprechend dem allgemeinen Grundsatz bei einer ausschließlich durch das Gesetz bewirkten Einbürgerungserstreckung ausscheidet.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".