Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 09.652 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Berufungszulassung; Darlegungsgebot; Namensänderung; wichtiger Grund; Doppelname aus den Namen der Eltern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 09.652
Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt insbesondere nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes (BVerfG, U.v. 30.1.2002 - 1 BvL 23/96 - BVerfGE 104, 373 ff.). - BVerfG, 17.09.2008 - 1 BvR 1173/08
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Namensänderung
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 09.652
Diese haben Ausnahmecharakter; sie dienen dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen, nicht aber dazu, die gesetzlichen Wertungen des zivilrechtlichen Namensrechts zu revidieren (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2008 - 1 BvR 1173/08 - ). - VGH Bayern, 20.07.2007 - 5 ZB 06.3225
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 09.652
Diese Gesetzeslage kann nicht durch eine behördliche Namensänderung auf Grundlage der öffentlichrechtlichen Vorschriften des Namensänderungsgesetzes korrigiert werden (BayVGH, B.v.20.7.2007 - 5 ZB 06.3225 - juris ).
- VGH Bayern, 04.11.2014 - 5 C 14.2016
Prozesskostenhilfe; keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die beabsichtigte …
Diese Gesetzeslage kann nicht ohne weiteres durch eine behördliche Namensänderung auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Namensänderungsgesetzes korrigiert werden (…BayVGH, B.v. 20.7.2007 - 5 ZB 06.3225 - juris Rn. 7; B.v. 9.4.2009 - 5 ZB 09.652 - juris Rn. 3;… B.v. 28.4.2010 - 5 ZB 09.820 - juris Rn. 5).
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