Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.06.2013 - 5 ZB 13.474 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zensus 2011; Hauptsacheerledigung durch Zeitablauf (Abschaltung der Eingangsdatenbank zur Haushaltsbefragung); Fortsetzungsfeststellungsinteresse (verneint); keine Wiederholungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
Eingetragenes Kulturdenkmal; vorläufige Unterschutzstellung; denkmalrechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2013 - 5 ZB 13.474
Auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geht offensichtlich von dem vom Bundesverwaltungsgericht mehrfach genannten Grundsatz aus, dass bei einer Ungewissheit darüber, ob künftig gleiche tatsächliche und rechtliche Verhältnisse vorliegen werden, eine grundsätzlich vom Kläger zu belegende Wiederholungsgefahr zu verneinen ist (vgl. BVerwG U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris; U.v. 25.9.2008 -7 A 4.07 - juris). - BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04
Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr. …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2013 - 5 ZB 13.474
Auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geht offensichtlich von dem vom Bundesverwaltungsgericht mehrfach genannten Grundsatz aus, dass bei einer Ungewissheit darüber, ob künftig gleiche tatsächliche und rechtliche Verhältnisse vorliegen werden, eine grundsätzlich vom Kläger zu belegende Wiederholungsgefahr zu verneinen ist (vgl. BVerwG U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris; U.v. 25.9.2008 -7 A 4.07 - juris). - BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11
Verpflichtung eines Polizeibeamten, sich einer ergänzenden Laboruntersuchung zu …
Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2013 - 5 ZB 13.474
Demgegenüber habe das Bundesverwaltungsgericht zuletzt in seiner Entscheidung vom 4. Oktober 2012 (Az. 2 B 112.11) den Rechtssatz aufgestellt, dass für die Annahme einer Wiederholungsgefahr lediglich entscheidend sei, ob die befürchtete Maßnahme die gleiche Zielrichtung aufweise und daher an die gleichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse anknüpfe.
- OVG Niedersachsen, 16.04.2024 - 14 LA 41/24
Klage gegen die Heranziehung zur Gebäude- und Wohnungszählung für ihre in …
Im Übrigen sind die aufgeworfenen Fragen aber auch nicht grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sein (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13.6.2013 - 5 ZB 13.474 -, juris Rn. 17 f.).Wie bereits unter 1. ausgeführt, weicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aber auch nicht von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 2012 (2 B 112.11) ab (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 13.6.2023 - 5 ZB 13.474 -, juris Rn. 10 f.).
- VGH Bayern, 27.05.2014 - 5 ZB 12.1758
Zensus 2011; Gebäude- und Wohnungszählung; Erledigung der Hauptsache durch …
Wie der Senat bereits entschieden hat (B.v. 13.6.2013 - 5 ZB 13.474) liegt eine Wiederholungsgefahr nicht vor, weil angesichts des Umstands, dass der nächste Zensus nach EU-Vorgaben erst im Jahr 2021 ansteht und angesichts der sich rasant weiter entwickelnden technischen Gegebenheiten eine erneute Heranziehung des Klägers zur Auskunftserteilung unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen nicht hinreichend konkret zu erwarten ist.
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