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   LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 5-21 Ks 5/19   

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LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 5-21 Ks 5/19 (https://dejure.org/2020,54676)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.03.2020 - 5-21 Ks 5/19 (https://dejure.org/2020,54676)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. März 2020 - 5-21 Ks 5/19 (https://dejure.org/2020,54676)
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  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 21 Ks 5/19
    Vielmehr käme es dann darauf an, ob L gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf ihr Leben rechnete (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2017 - 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97, 98).

    Für ein Ausnutzungsbewusstsein genügt es, wenn der Täter die eine Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusstgeworden ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. nur BGH NStZ 2018, 97f.).

  • BGH, 08.01.2019 - II ZR 364/18

    Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 21 Ks 5/19
    Allerdings ist die Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH ein besonders bedeutsames Geschäft, zu dessen Vornahme der Geschäftsführer im Innenverhältnis einen zustimmenden Beschluss der Gesellschafterversammlung herbeiführen muss, selbst wenn der Gesellschaftsvertrag einen entsprechenden Zustimmungsvorbehalt nicht enthält (BGH, DStR 2019, 1048, 1053).
  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 435/57

    Vorliegen des Mordmerkmals Habgier bei Handeln in Absicht des Freiwerdens von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 21 Ks 5/19
    Habgier kann auch darin gesehen werden, wenn sich der Täter einer Zahlungsverpflichtung entledigen will, wenn also mit der Tötung die Befreiung von Schulden erstrebt wird (vgl. BGHSt 10, 399).
  • LG München I, 03.12.2002 - 18 Qs 27/02
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 21 Ks 5/19
    Habgier liegt vor, wenn sich die Tat als Folge eines noch über bloße Gewinnsucht hinaus gesteigertes Gewinnstreben darstellt (so z.B. BGH NStZ 2003, 317).
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