Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 25.02.2002 - 5-VII-01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 43-VIII-21
Keine Außervollzugsetzung der Einführung Islamischen Unterrichts in Bayern
Das etwaige Recht von Schülerinnen und Schülern auf Teilnahme am Religions- bzw. Ethikunterricht kann aus den genannten Gründen ebenso wenig beeinträchtigt sein, wobei insoweit schon fraglich ist, ob Art. 136 Abs. 2 BV - gleiches dürfte auch für Art. 137 Abs. 2 BV gelten - ein Grundrecht verbürgt (vgl. VerfGH vom 25.2.2002 - Vf. 5-VII-01 - juris Rn. 9). - VerfGH Bayern, 28.06.2022 - 42-VII-21
Unzulässige Popularklage gegen Einführung des Islamischen Unterrichts an Schulen
Rn. 54 c) Soweit die Antragsteller eine Verletzung des Art. 136 Abs. 2 BV rügen, kann dahingestellt bleiben, ob diese Norm ein Grundrecht im Sinn des Art. 98 Satz 4 BV verbürgt, auf dessen Verletzung die Popularklage gestützt werden kann (zweifelnd VerfGH vom 25.2.2002 - Vf. 5-VII-01 - juris Rn. 9;… vom 26.8.2021 - Vf. 43-VIII-21 - juris Rn. 66;… bejahend de Wall in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 136 Rn. 24;… Möstl in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 135 bis 137 Rn. 7).
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