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Rechtsprechung
   AG Duisburg, 24.02.2010 - 50 C 2567/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12443
AG Duisburg, 24.02.2010 - 50 C 2567/09 (https://dejure.org/2010,12443)
AG Duisburg, Entscheidung vom 24.02.2010 - 50 C 2567/09 (https://dejure.org/2010,12443)
AG Duisburg, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 50 C 2567/09 (https://dejure.org/2010,12443)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hälftige Leistungsfreiheit des Versicherers einer Vollkaskoversicherung i.R.e. Inanspruchnahme durch den Versicherten aufgrund dessen grob fahrlässigen Verhaltens; Kürzung der Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus AG Duisburg, 24.02.2010 - 50 C 2567/09
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH NJW 2003, 1118, 1119 m.w.N.).

    Auch wenn die Grundsätze des Anscheinsbeweises in Bezug auf die subjektive Seite nicht anwendbar sind (BGH NJW 2003, 1118, 1119), ist es Sache des Versicherungsnehmers, ihn entlastende Tatsachen vorzutragen.

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während sie der anderen Partei bekannt sind und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH NJW 2003, 1118, 1119 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00

    Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß - Ablenkung durch gefahrträchtigen …

    Auszug aus AG Duisburg, 24.02.2010 - 50 C 2567/09
    An der Beweislast ändert dies nichts (OLG Hamm VersR 2002, 603).
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