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| AG Hamburg-Blankenese, 23.02.2000 - 508 C 551/99 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 508 C 551/99 (https://dejure.org/2000,32713)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2000, 306
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 20.08.2012 - 8 U 168/12
Geschäftsraummietvertrag: Besitzschutz des Mieters bei Nutzung nicht …
Voraussetzung dafür ist, dass diese vergleichbare Ausstattungsmerkmale aufweisen und für die vorgesehene Nutzung geeignet sind (vgl. LG Berlin, Urteil vom 28.02.1997, 64 S 503/96 = Grundeigentum 1997, 1401, für einen Spielplatz; AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 23.02.2000, 508 C 551/99 = ZMR 2000, 307, für einen Wäschetrockenplatz;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Auflage 2009, Kap. VI, Rn. 140). - AG Hamburg-Blankenese, 07.10.2009 - 508 C 191/09 Dies gilt insbesondere für die Hausfassade (vgl. auch AG Hamburg-Blankenese, ZMR 2000, 306).
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