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| AG Hamburg-Blankenese, 29.04.1998 - 508 C 99/98 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 29. April 1998 - 508 C 99/98 (https://dejure.org/1998,27409)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21
Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!
Nur wenn ausdrücklich im Mietvertrag der Prozessparteien vereinbart worden wäre, dass die Anpflanzung von Bäumen einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters/Klägers bedarf, könnten die Beklagten/Mieter dem entsprechend auch - und zwar ohne dass dem Haus des Klägers irgend eine Gefahr droht - hier verpflichtet werden, die Bäume zu beseitigen, die sie ohne die erforderliche Zustimmung des Klägers/Vermieters gepflanzt hätten (LG Berlin, Urteil vom 27.01.2006, Az.: 63 S 287/05; AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 29.04.1998, Az.: 508 C 99/98).
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