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   AG Hamburg-Blankenese, 20.04.2007 - 509 C 325/06   

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https://dejure.org/2007,20874
AG Hamburg-Blankenese, 20.04.2007 - 509 C 325/06 (https://dejure.org/2007,20874)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 20.04.2007 - 509 C 325/06 (https://dejure.org/2007,20874)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 20. April 2007 - 509 C 325/06 (https://dejure.org/2007,20874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung von Wohnraum bei Unterschreitung der bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen lichten Höhe der vermieteten Wohnräume; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung von Wohnraum bei nachträglichem Ausgleich des rückständigen Mietzinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohnung zu niedrig - Kündigungsgrund?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kündigung Vermieter wegen bauordnungswidriger Wohnung

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Frage des Mietmangels durch einen baurechtswidrigen Zustand einer Wohnung

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 789
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 20.04.2007 - 509 C 325/06
    Ein solcher Vorbehalt ist auch regelmäßig nur bei Zahlungen zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung aus vorläufig vollstreckbaren Titeln oder bei Vorbehaltsurteilen anzunehmen (vgl. BGHZ 86, S. 267).
  • VG Ansbach, 10.08.2020 - AN 17 E 20.00981

    Erfolgloser Antrag, die Bauarbeiten zum Umbau eines benachbarten Fabrikgebäudes

    Der Beigeladene wäre nämlich in Konsequenz der Nutzungsuntersagung dazu verpflichtet, seinen Mietern zur Befolgung der öffentlich-rechtlichen Anordnung den zivilrechtlichen Mietvertrag zu kündigen (einen diesbezüglichen Kündigungsgrund erkennt an etwa das AG Hamburg-Blankenese, U.v. 20.4.2007 - 509 C 325/06 - BeckRS 2008, 17521; s.a. Fleindl in Bub/Treier, Hdb. d. Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl. 2019, Kapitel IV. 1.4.3. e) aa) Rn. 182).
  • VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 20.00982

    Erfolglose Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten - Nutzungsuntersagung

    Der Beigeladene wäre nämlich in Konsequenz der Nutzungsuntersagung dazu verpflichtet, seinen Mietern zur Befolgung der öffentlich-rechtlichen Anordnung den zivilrechtlichen Mietvertrag zu kündigen (einen diesbezüglichen Kündigungsgrund erkennt an etwa das AG Hamburg-Blankenese, U.v. 20.4.2007 - 509 C 325/06 - BeckRS 2008, 17521; s.a. Fleindl in Bub/Treier, Hdb. d. Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl. 2019, Kapitel IV. 1.4.3. e) aa) Rn. 182).
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