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AG Hamburg-Blankenese, 20.04.2007 - 509 C 325/06 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 20. April 2007 - 509 C 325/06 (https://dejure.org/2007,20874)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung von Wohnraum bei Unterschreitung der bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen lichten Höhe der vermieteten Wohnräume; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung von Wohnraum bei nachträglichem Ausgleich des rückständigen Mietzinses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wohnung zu niedrig - Kündigungsgrund?
- advogarant.de (Kurzinformation)
Kündigung Vermieter wegen bauordnungswidriger Wohnung
- rabüro.de (Kurzinformation)
Zur Frage des Mietmangels durch einen baurechtswidrigen Zustand einer Wohnung
Papierfundstellen
- ZMR 2007, 789
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81
Vorbehaltsurteil gegen Bürgen
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 20.04.2007 - 509 C 325/06
Ein solcher Vorbehalt ist auch regelmäßig nur bei Zahlungen zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung aus vorläufig vollstreckbaren Titeln oder bei Vorbehaltsurteilen anzunehmen (vgl. BGHZ 86, S. 267).
- VG Ansbach, 10.08.2020 - AN 17 E 20.00981
Erfolgloser Antrag, die Bauarbeiten zum Umbau eines benachbarten Fabrikgebäudes …
Der Beigeladene wäre nämlich in Konsequenz der Nutzungsuntersagung dazu verpflichtet, seinen Mietern zur Befolgung der öffentlich-rechtlichen Anordnung den zivilrechtlichen Mietvertrag zu kündigen (einen diesbezüglichen Kündigungsgrund erkennt an etwa das AG Hamburg-Blankenese, U.v. 20.4.2007 - 509 C 325/06 - BeckRS 2008, 17521;… s.a. Fleindl in Bub/Treier, Hdb. d. Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl. 2019, Kapitel IV. 1.4.3. e) aa) Rn. 182). - VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 20.00982
Erfolglose Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten - Nutzungsuntersagung
Der Beigeladene wäre nämlich in Konsequenz der Nutzungsuntersagung dazu verpflichtet, seinen Mietern zur Befolgung der öffentlich-rechtlichen Anordnung den zivilrechtlichen Mietvertrag zu kündigen (einen diesbezüglichen Kündigungsgrund erkennt an etwa das AG Hamburg-Blankenese, U.v. 20.4.2007 - 509 C 325/06 - BeckRS 2008, 17521;… s.a. Fleindl in Bub/Treier, Hdb. d. Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl. 2019, Kapitel IV. 1.4.3. e) aa) Rn. 182).