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| AG Hamburg, 25.11.2005 - 50b C 83/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- captain-huk.de
Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Hamburg, 25.11.2005 - 50b C 83/05
Anerkannt ist dabei, dass der Geschädigte keine "Marktforschung" betreiben muss und grundsätzlich die Dienste einer markengebundenen Werkstatt in Anspruch nehmen darf (BGH NJW 2003, 2086 [ Porsche-Urteil ]; auch nicht in Frage gestellt durch Wenker, VersR 2005, 917).
- AG Hamburg-Harburg, 31.07.2007 - 641 C 557/06 Das erkennende Gericht vertritt die Auffassung, dass der Geschädigte bei der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten auch dann Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Kosten hat, wenn der Schädiger konkret auf eine günstigere sonstige - nicht markengebundene - Fachwerkstatt hingewiesen hat (ebenso LG Bochum, SP 2006, 285; LG Bochum ZfS 2006, 205; LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, Az. 3 S 15/06 ; LG Köln, Urteil vom 31.05.2006, Az. 13 S 4/06; AG Hamburg, Urteil vom 25.11.2005, Az. 50b C 83/05; AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 26.01.2006, Az. 812 C 288/05; AG Hamm, Urteil vom 10.04.2007, Az. 17 C 409/06 - sämtlich zitiert nach juris).
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