Rechtsprechung
| AG Hannover, 13.04.2023 - 513 C 8538/22 |
Kurzfassungen/Presse (7)
- lawblog.de (Kurzinformation)
"Aperol Spritz" ist keine Erfrischung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fluggastrechte: Muss die Airline Aperol Spritz als Erfrischung bezahlen?
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Alkoholische Getränke stellen keine Erfrischung i.S.d. Fluggastrechteverordnung dar
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Flugverspätung - Alkoholische Getränke sind keine zu erstattenden Erfrischungen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fluggäste müssen "Aperol Spritz" selbst zahlen - Airlines sind bei einer Flugverspätung nicht verpflichtet, alkoholische Getränke zu finanzieren
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fluggastrechte - Aperol Spritz ist keine Erfrischung!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Alkoholische Getränke stellen keine Erfrischung i.S.d. Fluggastrechteverordnung dar - Fluggesellschaft muss bei Verspätungen keinen Alkohol erstatten
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