Rechtsprechung
| FG München, 19.10.1965 - I 52/65 |
Verfahrensgang
- FG München, 19.10.1965 - I 52/65
- BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 16/66
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Rechtsprechung
| EuGH, 16.06.1966 - 52/65 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- EU-Kommission
Deutschland / Kommission EWG
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 13
1 . ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - EU-Kommission
Deutschland / Kommission EWG
- Wolters Kluwer
Einfuhrstelle und Vorratsstelle für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse; Abschaffung von Abgaben zollgleicher Wirkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 13]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1966 - 52/65
- EuGH, 16.06.1966 - 52/65
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1627
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 16.06.1966 - 55/65
Auszug aus EuGH, 16.06.1966 - 52/65
In den verbundenen Rechtssachen 52/65 und 55/65 BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,.b) in der Rechtssache 55/65: Nichtigerklärung der Richtlinie der Kommission vom 28. Juli 1965 zur Festlegung der Zeitfolge für die Aufhebung der von der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Abgabe bei der Einfuhr aller einfuhrgenehmigungspflichtigen Agrarerzeugnisse und Nahrungsmittel aus den übrigen Mitgliedstaaten,.
b) In der Rechtssache 55/65:.
b) in der Rechtssache 55/65:.
Hierzu vertritt die Klägerin die Auffassung, die mit den angegriffenen Richtlinien angesprochenen Gebühren für das Tätigwerden der Einfuhr- und Vorratsstelle (Rechtssache 52/65) und der Außenhandelsstelle (Rechtssache 55/65) seien keine Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle.
Zwischen den beiden Rechtssachen 52/65 und 55/65 besteht Sachzusammenhang.
Die Klägerin greift die angefochtene Richtlinie mit dem ersten Klagegrund ihrer Klage 55/65 nur insoweit an, als sie sich auf Abgaben erstreckt, die bei der Einfuhr einer beschränkten Anzahl nicht "liberalisierter" Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten erhoben werden; bei diesen Waren handelt es sich um verschiedene Futtermittel, Schafe und Schaffleisch, Fische, pflanzliche Öle und Fette, Zucker, Saatgut, Schnittblumen, Wein, verschiedene Arten von Obst und Gemüse sowie Obst- und Gemüsekonserven (2).
Die Klägerin macht geltend, die Gebühren, die erhoben werden von der "Einfuhr- und Vorratsstelle für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse" bei der Einfuhr von Schlachtschafen und Schaffleisch (Gegenstand der Rechtssache 52/65) und vom "Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft" bei der Einfuhr der obengenannten nicht "liberalisierten" Erzeugnisse (Gegenstand der Rechtssache 55/65), seien keine Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-217/99
Kommission / Belgien
13: - Urteile vom 16. Juni 1966 in den Rechtssachen 52/65 und 55/65 (Deutschland/Kommission, Slg. 1966, 227, insbesondere 244 f.), und vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959, Randnr. 63). - Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998 - C-4/97
Manifattura italiana Nonwoven SpA gegen Direzione regionale delle entrate per la …
(7) - Urteil vom 16. Juni 1966 in den verbundenen Rechtssachen 52/65 und 55/65 (Slg. 1966, 227). - BVerwG, 08.03.1974 - VII C 44.72
Rechtsmittel
Schließlich ändert auch die geringe Höhe der Abgabe nichts an ihrer Qualifizierung (EuGHE Bd. XII, 220 = NJW 1966, 1627 = AWD 1966, 263; EuGHE Bd. XV, 193 [202] = EuR 1969, 250 [252]).
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Rechtsprechung
| BFH, 20.07.1967 - V 52/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterscheidung zwischen Werbungsmittler und Werbungspächter - Vorliegen von Werbungsvermittlung seitens eines Filmreklameunternehmers bei grundsätzlichem Ausschluss der Dispositionsfreiheit des Filmtheaterbesitzers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 89, 222
- BStBl III 1967, 586
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 01.09.1960 - V 165/58 U
Einordnung eines Unternehmers, der von Kinobesitzern das Recht zur Auswertung der …
Auszug aus BFH, 20.07.1967 - V 52/65
Er vermittelt die Werbung nicht, sondern ist selbst Werber und kann infolgedessen die Vergünstigung des § 53 Abs. 1 UStDB nicht in Anspruch nehmen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - V 139/37 vom 4. Februar 1938, RStBl 1938, 382, und Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - V 165/58 U vom 1. September 1960, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 71 S. 552 - BFH 71, 552 -, BStBl III 1960, 454; V 287/60 U vom 5. März 1964, BFH 79, 153, BStBl III 1964, 287, sowie V 123/63 vom 8. Juli 1965 Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 S. 530 - HFR 1965, 530 -). - BFH, 05.03.1964 - V 287/60 U
Voraussetzungen der Werbungsmittlereigenschaft des Kinowerbungs-Unternehmers
Auszug aus BFH, 20.07.1967 - V 52/65
Er vermittelt die Werbung nicht, sondern ist selbst Werber und kann infolgedessen die Vergünstigung des § 53 Abs. 1 UStDB nicht in Anspruch nehmen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - V 139/37 vom 4. Februar 1938, RStBl 1938, 382, und Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - V 165/58 U vom 1. September 1960, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 71 S. 552 - BFH 71, 552 -, BStBl III 1960, 454; V 287/60 U vom 5. März 1964, BFH 79, 153, BStBl III 1964, 287, sowie V 123/63 vom 8. Juli 1965 Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 S. 530 - HFR 1965, 530 -).
- BFH, 25.01.1968 - V R 23/67
Anzeigengeschäft - Selbständiger Zweig - Verlagsunternehmen - Gegenstand einer …
Er vermittelt die Werbung nicht, sondern ist selbst Werber und kann infolgedessen die Vergünstigung des § 53 Abs. 1 UStDB 1951 nicht in Anspruch nehmen (vgl. Urteil des RFH V 139/37 vom 4. Februar 1938, RStBl 1938, 382, und Urteile des BFH V 165/58 U vom 1. September 1960, BFH 71, 552, BStBl III 1960, 454; V 287/60 U vom 5. März 1964, BFH 79, 153, BStBl III 1964, 287; V 123/63 vom 8. Juli 1965, HFR 1965, 530; V 52/65 vom 20. Juli 1967, BFH 89, 222, BStBl III 1967, 586).Dementsprechend hat der Senat im Leitsatz seines Urteils V 123/63 vom 8. Juli 1965 (…a. a. O.) zum Ausdruck gebracht, daß regelmäßig von einer Rechtspacht nur gesprochen werden könne, wenn der Werbeträger dem Unternehmen in einem namhaften und fest abgegrenzten Umfange ausschließlich zur Verfügung steht (vgl. auch das Urteil des BFH V 52/65 vom 20. Juli 1967, a. a. O.).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1966 - 52/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der EWG.
- EU-Kommission
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der EWG.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1966 - 52/65
- EuGH, 16.06.1966 - 52/65
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 16.06.1966 - 55/65
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1966 - 52/65
Rechtssache 55/65:.Ähnlich ist der Sachverhalt der Rechtssache 55/65.
Ehe wir auf die damit aufgeworfenen Fragen eingehen, ist klarzustellen, daß die Klägerin selbst die in der Rechtssache 55/65 angefochtene Richtlinie, soweit es für ihre Beurteilung auf den Begriff der zollgleichen Abgabe ankommt, nicht in vollem Umfang für rechtswidrig hält.
Nach alledem lautet mein Schlußantrag wie folgt: Die dem Gerichtshof in den Rechtssachen 52 und 55/65 unterbreiteten Klagen der Bundesregierung sind zulässig und begründet.
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