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   VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15   

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https://dejure.org/2018,663
VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15 (https://dejure.org/2018,663)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16.01.2018 - 52-VI-15 (https://dejure.org/2018,663)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 52-VI-15 (https://dejure.org/2018,663)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 108 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 3; BV Art. 91 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1; BayStrWG § 3 Abs. 1
    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung eines anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens mit dem Tod des Beschwerdeführers; Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren als Ausnahme i.R.d. Geltendmachung von Rügen des Rechtsnachfolgers im eigenen Interesse hinsichtlich Neubaus und Einstufung ...

  • rewis.io

    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 633
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 17.12

    Bundesfernstraße; Verkehrsbedeutung; Abstufung; autobahnparallele Bundesstraße;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15
    Dass beide Kriterien einander nicht gleichzusetzen seien, sondern gleichberechtigt nebeneinander stünden, entspreche auch dem Willen des Gesetzgebers (BVerwG vom 23.10.2002 - 4 B 49.02 - juris Rn. 4; vom 3.5.2013 NVwZ 2013, 1220 Rn. 12; ebenso Häußler in Zeitler, BayStrWG, Art. 3 Rn. 17).

    Vielmehr hat er die gerichtlich voll überprüfbare Einstufung nach objektiven Kriterien vorzunehmen und die Straße im Fall einer durch rechtliche oder tatsächliche Entwicklungen entstandenen Änderung der Verkehrsbedeutung gegebenenfalls entsprechend umzustufen (so BVerwG vom 3.5.2013, a. a. O., Rn. 12 m. w. N. für Bundesstraßen).

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15
    Unterschiedliche Regelungen entsprechen der föderalen Struktur Deutschlands (vgl. VerfGH vom 21.4.1993 VerfGHE 46, 104/110; vom 14.7.1994 VerfGHE 47, 165/177; vom 14.2.2011 VerfGHE 64, 10/19; vom 29.10.2012 VerfGHE 65, 247/255; vom 5.3.2013 BayVBl 2013, 463/465; vom 10.9.2014 - Vf. 105-VI-13 juris Rn. 33; vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 72).

    Wendet sich die Beschwerdeführerin, wie hier, gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15 jeweils m. w. N.; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 21).

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15
    Der ebenfalls angegriffene Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 22. September 2011 kann nur in den engen Grenzen in die Prüfung einbezogen werden, die der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen gesetzt sind (VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 33 m. w. N.).

    Das ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 30 ff.).

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Eine landesverfassungsgerichtliche Kontrolle des angegriffenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs im Hinblick auf die gerügte Gehörsverletzung würde im Ergebnis eine mittelbare Kontrolle der Entscheidung eines Bundesgerichts bedeuten, zu der der Verfassungsgerichtshof nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht befugt ist (vgl. VerfGH vom 16.1.2018 BayVBl 2018, 483 Rn. 23; Hagspiel, BayVBl 2018, 469/475).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17

    Zur Ruhestandsaltersgrenze von Gerichtsvollziehern - Nichteinbeziehung von

    21 Eine Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren kommt dann nicht in Betracht, wenn der verstorbene Beschwerdeführer höchstpersönliche Rechte durchsetzen wollte (vgl. BVerfGE 114, 371 [383] - Juris Rn. 47; BayVerfGH, Entscheidung vom 16.1.2018 - Vf. 52-VI-15 -, Juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 28.06.2021 - 73-VII-20

    Ausnahmen und Befreiungen von Hygienemaßnahmen für Geimpfte und Genesene

    Ob in anderen Bundesländern für Geimpfte und Genesene weitergehende Ausnahmen und Befreiungen von Schutzmaßnahmen vorgesehen sind als in Bayern, ist dabei entgegen der Auffassung des Antragstellers auch unter Gleichheitsgesichtspunkten (Art. 118 Abs. 1 BV) nicht von Bedeutung, da sich der Gleichheitssatz immer nur an denselben Normgeber richten kann (vgl. VerfGH vom 25.2.2013 VerfGHE 66, 6 Rn. 80; vom 16.1.2018 BayVBl 2018, 483 Rn. 29 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 19.03.2018 - 4-VII-16

    Unzulässigkeit einer Popularklage gegen die Aufhebung von Unterschutzstellung

    Vielmehr muss auch eine landesverfassungsrechtliche Kontrolle am Maßstab des Willkürverbots von vornherein ausscheiden, weil sie auf eine der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes widersprechende mittelbare Überprüfung der Entscheidung eines Bundesgerichts hinauslaufen würde (vgl. VerfGH vom 30.1.2008 VerfGHE 61, 16/19 f.; vom 16.1.2018 - Vf. 52-VI-15 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 25 NE 21.1869

    Tragen einer Gesichtsmaske bzw. FFP2-Maske für vollständig Geimpfte

    Ob in anderen Bundesländern für Geimpfte und Genesene weitergehende Ausnahmen und Befreiungen von Schutzmaßnahmen vorgesehen sind als in Bayern, ist dabei entgegen der Auffassung des Antragstellers auch unter Gleichheitsgesichtspunkten (Art. 118 Abs. 1 BV) nicht von Bedeutung, da sich der Gleichheitssatz immer nur an denselben Normgeber richten kann (vgl. VerfGH vom 25.2.2013 VerfGHE 66, 6 Rn. 80; vom 16.1.2018 BayVBl 2018, 483 Rn. 29 m. w. N.).".
  • VGH Bayern, 04.08.2021 - 25 NE 21.1958

    Pflicht geimpfter Personen zur Maskentragung

    Ob in anderen Bundesländern für Geimpfte und Genesene weitergehende Ausnahmen und Befreiungen von Schutzmaßnahmen vorgesehen sind als in Bayern, ist dabei entgegen der Auffassung des Antragstellers auch unter Gleichheitsgesichtspunkten (Art. 118 Abs. 1 BV) nicht von Bedeutung, da sich der Gleichheitssatz immer nur an denselben Normgeber richten kann (vgl. VerfGH vom 25.2.2013 VerfGHE 66, 6 Rn. 80; vom 16.1.2018 BayVBl 2018, 483 Rn. 29 m. w. N.).".
  • VerfGH Bayern, 09.04.2018 - 29-VI-17

    Formell unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde versperrt den Weg zur

    Das hat im Übrigen zur Folge, dass der Verfassungsgerichtshof eine Überprüfung des Urteils des Landesarbeitsgerichts anhand des Art. 91 Abs. 1 BV auch dann nicht vornehmen könnte, wenn das Bundesarbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht als unzulässig, sondern als unbegründet zurückgewiesen hätte (VerfGH vom 7.5.1993 VerfGHE 46, 160/163; vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn. 45 f.; vom 16.1.2018 - Vf. 52-VI-15 - juris Rn. 23; vom 19.3.2018 -Vf. 4-VII-16 - juris Rn. 47; VerfGH Baden-Württemberg vom 22.1.2018 - 1 VB 69/17 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 25 NE 21.2066

    Notwendigkeit der FFP2-Maskenpflicht

    Ob in anderen Bundesländern für Geimpfte und Genesene weitergehende Ausnahmen und Befreiungen von Schutzmaßnahmen vorgesehen sind als in Bayern, ist dabei entgegen der Auffassung des Antragstellers auch unter Gleichheitsgesichtspunkten (Art. 118 Abs. 1 BV) nicht von Bedeutung, da sich der Gleichheitssatz immer nur an denselben Normgeber richten kann (vgl. VerfGH vom 25.2.2013 VerfGHE 66, 6 Rn. 80; vom 16.1.2018 BayVBl 2018, 483 Rn. 29 m. w. N.).".
  • VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20

    Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers

    Dies ist der Fall, wenn das Verfahren vermögensrechtlicher Art ist und von dem oder den Erben weiterverfolgt wird oder wenn besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsakts, der geltend gemachten Grundrechtsverletzung und des Stands des Verfassungsbeschwerdeverfahrens eine Fortführung rechtfertigen (VerfGH vom 16.1.2018 NVwZ-RR 2018, 633 Rn. 15 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 04.06.2019 - 8 B 18.2043

    Abgrenzung der Straßenklassen

    In dieser Wendung drückt sich die Konzeption der Straßenbaulastträger über die Gestaltung des ihnen anvertrauten Netzes aus (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2014 - 8 B 13.72 - juris Rn. 38; nachfolgend BVerwG, B.v. 25.6.2015 - 9 B 12/15 - juris und BayVerfGH, E.v. 16.1.2018 - Vf. 52-VI-15 - BayVBl 2018, 483 = juris).
  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 25 NE 21.1879

    Maskenpflicht für Geimpfte

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