Rechtsprechung
EuGH, 12.07.1979 - 52/78 |
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Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-350/97
Monsees
21: - A. a. O. Vgl. auch Urteil Compassion a. a. O., Randnr. 47.22: - Urteile vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 (Simmenthal, Slg. 1976, 1871, Randnr. 36) und vom 6. November 1979 in der Rechtssache 52/78 (Denkavit Futtermittel, Slg. 1979, 3369, Randnrn. 18 bis 21). - Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1980 - 104/79
Pasquale Foglia gegen Mariella Novello. - Besteuerung von Likörweinen.
Schließlich folgte die Rechtssache Simmenthai, in der ich zwar nicht kühn genug war, diese Rechtsprechung für unbefriedigend zu erklären und ihre Überprüfung zu empfehlen - was ich wohl hätte tun sollen -·, jedoch wenigstens (unter Berufung auf die Rechtssache 52/78, Benedetti/Munari, Slg. 1977, 163) ausführte, daß eine Vorlage nach Artikel 177 in einem Mahnverfahren durch ein italienisches Gericht aufgrund der Rechtsprechung zwar zulässig, aber nicht unbedingt wünschenswert sei (vergleiche Slg. 1978, 1485).
Rechtsprechung
FG Bremen, 14.03.1980 - I 52/78 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Düsseldorf, 16.08.1978 - I 85/75
Auszug aus FG Bremen, 14.03.1980 - I 52/78
Übernimmt der Käufer einer Eigentumswohnung in Anrechnung auf den Kaufpreis ein vom Verkäufer aufgenommenes zinsgünstiges Hypothekendarlehen und erstattet er ihm neben dem Kaufpreis das vom Kreditgeber bei der Darlehenshingabe einbehaltene Disagio, so kann er den dafür aufgewendeten Betrag insoweit als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als es rechnerisch auf die Zeit seiner Fremdkapitalnutzung entfällt (entgegen FG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 1978 I 85/75 E, EFG 1979, 117).
Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 31.05.1978 - I 52/78 |
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 12.03.1997 - V B 76/96
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch hohe verfahrensrechtliche …
Ein Klageantrag, der auf Aufhebung allein der Einspruchsentscheidung gerichtet ist, kann -- unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes effektiven Rechtsschutzes -- dann als sinnvoll angesehen werden, wenn anhand einer beigegebenen Begründung ersichtlich ist, daß die Einspruchsentscheidung aufgrund formeller Mängel gesondert aufgehoben werden soll (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Mai 1978 I 52/78, Entscheidungen der Finanzgerichte 1978, 606).
Rechtsprechung
FG Nürnberg, 26.09.1978 - V 52/78 |
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- juris (Volltext/Leitsatz)