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LG Berlin, 10.05.2016 - 528 Qs 35/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Hinweis des Verteidigers als Rechtfertigung für Ausbleiben des Betroffenen im Termin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06
Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung; Rat des Verteidigers; …
Auszug aus LG Berlin, 10.05.2016 - 528 Qs 35/16
Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Auskunft, muss dem durch Nachfrage beim Gericht nachgegangen werden; anderenfalls ist der Betroffene nicht entschuldigt (OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2006 - 4 Ss OWi 44/06 -, juris, m.w.N.). - KG, 09.05.2012 - 3 Ws (B) 260/12
Bußgeldverfahren; Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung aufgrund …
Auszug aus LG Berlin, 10.05.2016 - 528 Qs 35/16
4 Zwar ist in Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend anerkannt, dass ein Ausbleiben im Termin dann als entschuldigt iSd.§ 74 Abs. 2 OWiG anzusehen sein kann, wenn es auf einem Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (KG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 3 Ws (B) 260/12 - 162 Ss 81/12 - OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2013 - III-1 RBs 178/12 - juris, m.w.N.). - OLG Hamm, 31.01.2013 - 1 RBs 178/12
Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Ausbleibens in der …
Auszug aus LG Berlin, 10.05.2016 - 528 Qs 35/16
4 Zwar ist in Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend anerkannt, dass ein Ausbleiben im Termin dann als entschuldigt iSd.§ 74 Abs. 2 OWiG anzusehen sein kann, wenn es auf einem Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (KG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 3 Ws (B) 260/12 - 162 Ss 81/12 - OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2013 - III-1 RBs 178/12 - juris, m.w.N.).