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   ArbG Berlin, 13.09.2013 - 53 Ca 20268/08   

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ArbG Berlin, 13.09.2013 - 53 Ca 20268/08 (https://dejure.org/2013,53890)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 13.09.2013 - 53 Ca 20268/08 (https://dejure.org/2013,53890)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 13. September 2013 - 53 Ca 20268/08 (https://dejure.org/2013,53890)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14

    Verbraucherinsolvenz - Abfindungsvergleich

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. September 2013 - 53 Ca 20268/08 - aufgehoben, soweit er die Zwangsvollstreckung aus der am 23. März 2012 erteilten Vollstreckungsklausel hinsichtlich Ziff. 2 des Vergleichs vom 23. April 2009 für unzulässig erklärt hat.

    In einem sich anschließenden Kündigungsschutzverfahren (Arbeitsgericht Berlin - 53 Ca 20268/08 -) schlossen der Insolvenzschuldner und die Schuldnerin im Kammertermin am 23. April 2009 einen Vergleich, der - soweit noch relevant - folgenden Inhalt hat:.

    Ebenso wenig war ein solcher Abfindungsanspruch Gegenstand des Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin (- 53 Ca 20268/08 -) , vielmehr stritten die dortigen Parteien ausschließlich über die Wirksamkeit der Kündigung vom 28. November 2008.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 21 Ta 1794/13

    Rechtsnachfolge im Verbraucherinsolvenzverfahren des Arbeitnehmers - Vergleich im

    Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. September 2013 - 53 Ca 20268/08 - teilweise abgeändert:.

    Die Zwangsvollstreckung aus der am 23. März 2012 zu Gunsten des Antragstellers gegen die Schuldnerin erteilten Vollstreckungsklausel zum vor dem Arbeitsgericht Berlin am 23. April 2009 geschlossenen Vergleich - 53 Ca 20268/08 - wird hinsichtlich der Nummern 1, 3 und 4 des Vergleichs für unzulässig erklärt.

    Hiergegen wandte sich der Insolvenzschuldner im Ausgangsrechtsstreit 53 Ca 20268/08 vor dem Arbeitsgericht Berlin.

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