Rechtsprechung
ArbG Berlin, 13.09.2013 - 53 Ca 20268/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 13.09.2013 - 53 Ca 20268/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 21 Ta 1794/13
- BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14
Verbraucherinsolvenz - Abfindungsvergleich
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. September 2013 - 53 Ca 20268/08 - aufgehoben, soweit er die Zwangsvollstreckung aus der am 23. März 2012 erteilten Vollstreckungsklausel hinsichtlich Ziff. 2 des Vergleichs vom 23. April 2009 für unzulässig erklärt hat.In einem sich anschließenden Kündigungsschutzverfahren (Arbeitsgericht Berlin - 53 Ca 20268/08 -) schlossen der Insolvenzschuldner und die Schuldnerin im Kammertermin am 23. April 2009 einen Vergleich, der - soweit noch relevant - folgenden Inhalt hat:.
Ebenso wenig war ein solcher Abfindungsanspruch Gegenstand des Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin (- 53 Ca 20268/08 -) , vielmehr stritten die dortigen Parteien ausschließlich über die Wirksamkeit der Kündigung vom 28. November 2008.
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 21 Ta 1794/13
Rechtsnachfolge im Verbraucherinsolvenzverfahren des Arbeitnehmers - Vergleich im …
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. September 2013 - 53 Ca 20268/08 - teilweise abgeändert:.Die Zwangsvollstreckung aus der am 23. März 2012 zu Gunsten des Antragstellers gegen die Schuldnerin erteilten Vollstreckungsklausel zum vor dem Arbeitsgericht Berlin am 23. April 2009 geschlossenen Vergleich - 53 Ca 20268/08 - wird hinsichtlich der Nummern 1, 3 und 4 des Vergleichs für unzulässig erklärt.
Hiergegen wandte sich der Insolvenzschuldner im Ausgangsrechtsstreit 53 Ca 20268/08 vor dem Arbeitsgericht Berlin.