Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 23.07.2008 - 53 C 1736/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wäschetrocknen in der Wohnung erlaubt
- rabüro.de
Zum Trocknen der Wäsche in der Wohnung als gewöhnlicher Mietgebrauch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung seitens des Vermieters; Verbot der Wäschetrocknung in der Mietwohnung; Einbeziehung der Hausordnung in den Mietvertrag; Hygienische Bedenken gegen die Benutzung des Trockenraums
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wäschetrocknen in der Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Wäschetrocknen in der Wohnung erlaubt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wäschetrocknen in der Wohnung erlaubt - Feuchtschwangere Luft im Treppenhaus
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 31.03.2008 - 53 C 1736/08
- LG Düsseldorf, 18.04.2008 - 21 T 38/08
- AG Düsseldorf, 23.07.2008 - 53 C 1736/08
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Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 31.03.2008 - 53 C 1736/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 31.03.2008 - 53 C 1736/08
- LG Düsseldorf, 18.04.2008 - 21 T 38/08
- AG Düsseldorf, 23.07.2008 - 53 C 1736/08
Wird zitiert von ... (2)
- LG Düsseldorf, 18.04.2008 - 21 T 38/08
Wäschetrocknen - Verbot der Trocknung außerhalb der Wohnung
Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. März 2008 - 53 C 1736/08 - wird abgeändert:. - AG Eschweiler, 05.04.2013 - 26 C 268/12
Wohnraummiete: Waschmaschine in der Wohnung als zulässiger Mietgebrauch
Anders als etwa beim Wäschetrocknen in einer Wohnung (vgl. hierzu etwa AG Düsseldorf, Beschl. v. 31.03.2008, 53 C 1736/08 = WuM 2008, 547 ff. - z. n. juris) besteht bei der Ingebrauchnahme einer Waschmaschine in einer Wohnung, soweit der Anschluss fach- und sachgerecht hergestellt worden ist, auch kein Erfahrungssatz dahingehend, dass mit der Entstehung von Mietschäden, etwa Feuchtigkeitsschäden, zu rechnen ist.
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