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| AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 531 C 28/10 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 11. August 2010 - 531 C 28/10 (https://dejure.org/2010,76155)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- AG Berlin-Neukölln, 11.04.2008 - 16 C 430/07
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 531 C 28/10
Ähnlich entschied bereits das Amtsgericht Neukölln mit Teilurteil vom 11.04.2008 (16 C 430/07), Grundeigentum 2008, 1431, wenn es feststellt:.Auch insoweit hat das Amtsgericht Neukölln (Grundeigentum 2008, 1431) zutreffend festgestellt:.
- BGH, 21.01.2009 - XII ZR 21/07
Zulässigkeit der Beendigung der Klage eines Mieters auf Feststellung der …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 531 C 28/10
So bezieht sich etwa das Urteil vom 21.01.2009 (XII ZR 21/07) auf einen Fall, bei dem Zahlungsanspruch und Kündigung miteinander korrespondierten. - OLG Celle, 23.04.1997 - 2 U 118/96
Anspruch auf Räumung und Herausgabe gewerblich genutzter Räume; Vorzeitige …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 531 C 28/10
Nach Auffassung des OLG Celle (Urteil vom 23.04.1997, 2 U 118/96, ZMR 1998, 272) ist sogar eine fristlose Kündigung im Einzelfall denkbar:.
- OLG Stuttgart, 17.06.1991 - 8 W 249/91
Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen die landgerichtliche Entscheidung über die …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 531 C 28/10
Außerdem hatte der Klägervertreter auf die Entscheidung LG Hamburg, ZMR 1991, 344 verwiesen, wonach gegenüber dem vertraglichen Mietkautionsanspruch des Vermieters der Mieter kein Zurückbehaltungsrecht aus Ansprüchen auf Mängelbeseitigung hat und auch eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln des Mietobjektes ausgeschlossen ist (so auch LG Köln, WuM 1987, 257). - LG Hamburg, 09.06.2009 - 316 S 106/08
Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung neben einer fristlosen Kündigung wegen …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 531 C 28/10
Insoweit kann auch verwiesen werden auf die Rechtsprechung des LG Hamburg, Urteil vom 09.06.2009 (316 S 106/08) ZMR 2010, 117. - LG Köln, 07.05.1987 - 1 S 379/86
Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Kaution wegen Zurückbehaltungsrecht des …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 531 C 28/10
Außerdem hatte der Klägervertreter auf die Entscheidung LG Hamburg, ZMR 1991, 344 verwiesen, wonach gegenüber dem vertraglichen Mietkautionsanspruch des Vermieters der Mieter kein Zurückbehaltungsrecht aus Ansprüchen auf Mängelbeseitigung hat und auch eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln des Mietobjektes ausgeschlossen ist (so auch LG Köln, WuM 1987, 257).
- AG Berlin-Charlottenburg, 15.08.2019 - 210 C 348/18
Ordentliche Mietvertragskündigung bei Nichtzahlung von Mietkautionsraten
Dies ist jedoch unschädlich, da der Zahlungsverzug mit Mietkautionsraten eine erhebliche schuldhafte Vertragsverletzung darstellt, die auch eine ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (vgl. Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 11. April 2008 - 16 C 430/07, zitiert nach juris; Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 11. August 2010 - 531 C 28/10, m. w. N., zitiert nach juris).
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