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| AG Hannover, 11.04.2003 - 535 C 190/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fluglärm ist bei entsprechender Vorwarnung kein Reisemangel!
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Kein Reisemangel bei Hinweis im Katalog auf Fluglärm
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- AG München, 23.05.1997 - 231 C 4946/97
Auszug aus AG Hannover, 11.04.2003 - 535 C 190/02
Minderungsansprüche des Reisenden können mithin in solchen Fällen nicht geltend gemacht werden (vgl. hierzu auch AG München, RRa 1997, 159; AG Frankfurt am Main, RRa 1998, 3 f.).
- OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19
Minderung des Reisepreises wegen Fluglärms; Umfang der Pflicht des …
Vielmehr ist es seiner Auffassung nach erforderlich, dass der Reiseveranstalter den Reisenden vor Vertragsschluss ausdrücklich auf eine Beeinträchtigung in der gebuchten Unterkunft durch Fluglärm hinweist (…so auch ausdrücklich Führich, Reiserecht, 7. Aufl., § 7 Rn. 85 a. E.; die dort zitierte Entscheidung AG Hannover, Urteil vom 11. April 2003 - 535 C 190/02, RRa 2004, 189 gibt aus Sicht des Senats für diese Auffassung allerdings nicht zwingend etwas her: In dem der Entscheidung des AG Hannover zugrunde liegenden Fall hatte der Reiseveranstalter ausdrücklich auf eine mögliche Beeinträchtigung durch Fluglärm hingewiesen; eine darüber hinausgehende Aussage enthält die Entscheidung nicht). - AG Brandenburg, 05.09.2022 - 31 C 233/21
Lärm- und Abgasbelästigungen durch Straßenverkehr ein Reisemangel?
Münden, Urteil vom 11.04.2003, Az.: 535 C 190/02; AG Kleve, Urteil vom 20.05.1998, Az.: 29 C 100/98; AG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.1997, Az.: 25 C 11961/96; AG München, Urteil vom 23.05.1997, Az.: 231 C 4946/97; AG Cham / Zweigstelle Kötzting, Urteil vom 05.05.1997, Az.: 7 C 5/97; AG Bad Homburg, Urteil vom 19.11.1996, Az.: 2 C 2432/96-19; AG Hamburg, Urteil vom 12.04.1994, Az.: 9 C 2226/93; AG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.06.1993, Az.: 3 C 6251/92) vorliegend von einer Minderungsquote in Höhe von 20 % aus.
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