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   AG Hannover, 01.07.2014 - 538 C 11519/13   

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https://dejure.org/2014,14861
AG Hannover, 01.07.2014 - 538 C 11519/13 (https://dejure.org/2014,14861)
AG Hannover, Entscheidung vom 01.07.2014 - 538 C 11519/13 (https://dejure.org/2014,14861)
AG Hannover, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 538 C 11519/13 (https://dejure.org/2014,14861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteile wegen Flugverspätung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Flugverspätung aufgrund einer Verspätung vom Vortag

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Flugverspätung durch extreme Witterungsbedingungen des Vortages

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung bei Flugverspätungen ohne außergewöhnliche Umstände

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zwei Urteile in Verfahren wegen Flugverspätung

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Witterungsbedingte Verzögerungen im Vorumlauf des betroffenen und deswegen verspäteten Fluges stellen keinen außergewöhnlichen Umstand iSd Fluggastrechteverordnung dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugverspätungen ohne außergewöhnliche Umstände: Passagiere haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen - Aus Verzögerungen des Vortags resultierende Verspätungen am Folgetag begründen keine außergewöhnlichen Umstände mehr

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfahren wegen Flugverspätung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Hannover, 01.07.2014 - 538 C 11519/13
    Nach der Fluggastrechte VO ist das Unternehmen nämlich verpflichtet, unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel die außergewöhnliche Umstände zu vermeiden, mit denen es konfrontiert ist und die zur Annullierung/Verspätung des Fluges geführt haben (EuGH, Urteil vom 22.12.2008, NJW 2009, S. 347) Diese können zum einen in dem Vorhalten von Ersatzmaschinen liegen, oder aber in einer zeitlich großzügigeren Planung der Flugumläufe, bei denen entsprechende zeitliche Puffer vorgesehen sind, um eintretende Verzögerungen zwischen den geplanten Umläufen abzufangen.
  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus AG Hannover, 01.07.2014 - 538 C 11519/13
    Die Beklagte hätte vielmehr substantiiert darlegen und unter Beweis stellen müssen, welche anderen personellen, materiellen und finanziellen Mittel ihr zur Verfügung standen, um den Flug zum geplanten Zeitpunkt durchzuführen und aus welchen Gründen ihr gegebenenfalls dies nicht zumutbar war auf diese Ressourcen zurückzugreifen (Vergleiche BGH, Urteil vom 14.10.2010, Xa ZR 15/10).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Hannover, 01.07.2014 - 538 C 11519/13
    Gemäß Urteil des EuGH vom 19.11.2009 (C 402/07, C 432/07) sind Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt und können somit den Artikel 7 der Fluggastrechte VO vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges ein Zeitverlust von 3 Stunden oder mehr erleiden, das heißt, wenn sie ihr Endziel nicht früher als 3 Stunden nach dem von dem Luftfahrtunternehmen im ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichten.
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