Rechtsprechung
| AG Köln, 12.06.2024 - 539 Ds 156/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Freispruch im Feindeslisten-Verfahren: Meinungsfreiheit und Verbreiten personenbezogener Daten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Sammlung von Corona-Zitaten ist keine Feindesliste
Verfahrensgang
- AG Köln, 19.12.2023 - 526 Ds 81/23
- LG Köln, 12.03.2024 - 113 Qs 1/24
- AG Köln, 12.06.2024 - 539 Ds 156/24
Papierfundstellen
- MMR 2025, 158
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus AG Köln, 12.06.2024 - 539 Ds 156/24
Im Interesse der Meinungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für nachträglich an eine Äußerung anknüpfende rechtliche Sanktionen - wie eine strafrechtliche Verurteilung - im Interesse der Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz vor Einschüchterungseffekten bei mehrdeutigen Äußerungen, der Grundsatz gilt, dass die Sanktion nur in Betracht kommt, wenn die dem Äußernden günstigeren Deutungsmöglichkeiten mit hinreichender Begründung ausgeschlossen worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006, 1 BvR 49/00, NJW 2006, 3769, 3773 m.w.N.). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus AG Köln, 12.06.2024 - 539 Ds 156/24
Rn. 243 Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92 u. 1 BvR 221/92, NJW 1995, 3303, 3304). - BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Auszug aus AG Köln, 12.06.2024 - 539 Ds 156/24
Der Gesetzgeber kann jedoch, um Rechtsgutsverletzungen zu unterbinden, insbesondere an Meinungsäußerungen anknüpfen, die über die Überzeugungsbildung hinaus mittelbar auf Realwirkungen angelegt sind und etwa in Form von Appellen zum Rechtsbruch, aggressiven Emotionalisierungen oder der Herabsetzung von Hemmschwellen rechtsgutgefährdende Folgen unmittelbar auslösen können (BT-Drucks. 19/28678 S. 11 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 4.11.2009 - 1 BvR 2150/08). - BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als …
Auszug aus AG Köln, 12.06.2024 - 539 Ds 156/24
Die Meinungsfreiheit erlaubt es insbesondere nicht, Meinungsäußerungen auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche zu beschränken und den Äußernden damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (BVerfG Beschluss vom 14.6.2019 - 1 BvR 2433/17, NJW 2019, 2600, Rn. 17). - LG Köln, 12.03.2024 - 113 Qs 1/24
Anklage wegen "Corona-Feindesliste" zugelassen
Auszug aus AG Köln, 12.06.2024 - 539 Ds 156/24
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln vom 22.12.2023 hat das Landgericht Köln mit Beschluss vom 12.03.2024 (Az. 113 Qs 1/24) den Beschluss des Amtsgericht Köln aufgehoben und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen.
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