Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 14.12.2004 - 54 C 5095/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftserteilung hinsichtlich einer Mobilfunknummer; Kenntnis der eigenen Abstammung als Teil des Persönlichkeitsrechts; Güterabwägung zwischen Herkunftsermittlung und Preisgabe datenschutzrechtlich geschützter Angaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mutter sucht unbekannten Vater ihres Kindes - Telefongesellschaft muss in diesem Fall geschützte Daten herausrücken
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Auskunftspflicht eines Mobilfunk-Betreibers
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Auskunftspflicht eines Mobilfunk-Betreibers
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 14.12.2004 - 54 C 5095/04
- LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10
- AG Bonn, 08.02.2011 - 104 C 593/10
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1519 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 554
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
Auszug aus AG Düsseldorf, 14.12.2004 - 54 C 5095/04
Daher umfasst das Persönlichkeitsrecht auch die Kenntnis der eigenen Abstammung (BVerfG, Urteil vom 31. Januar 1989 / 1 BvL 17/87).
- AG Bonn, 08.02.2011 - 104 C 593/10
Allgemeines Persönlichkeitsrecht gibt Anspruch auf Auskunftserteilung zur …
Denn die Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers, der seine Herkunft ermitteln und seine Unterhaltsansprüche durchsetzen will und dem Interesse des Erzeugers, sich seiner Verantwortung zu entziehen, rechtfertigt die Preisgabe der datenschutzrechtlich geschützten Angaben des vermeintlichen Vaters (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2004 - 54 C 5095/04, juris Rn. 5, NJW 2005, 1519). - LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10
Kein Auskunftsanspruch einer Mutter gegenüber TK-Anbieter über Adressdaten eines …
Über etwaige Rechte des am Rechtsstreit nicht beteiligten Kindes ist nicht zu entscheiden, da die Klägerin ausdrücklich einen eigenen Auskunftsanspruch geltend macht (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2004 - 54 C 5095/04, NJW-RR 2005, 554, das in einer vergleichbaren Fallgestaltung einen Auskunftsanspruch des Kindes ohne Rückgriff auf zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen unmittelbar aus dem verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsrecht abgeleitet hat).
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