Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiederholung von Prüfungen - Einmaliger Wiederholungsversuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiederholungsversuch hinsichtlich einer Grundlagenprüfung und Orientierungsprüfung i.R.d. Verfassungsmäßigkeit einer universitären Satzungsbestimmung (hier: Pflichtklausur Biologie I)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 31.07.2012 - AN 2 K 11.02456
- VGH Bayern, 29.04.2013 - 7 ZB 12.1973
- VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 626
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (18)
- VerfGH Bayern, 27.01.1994 - 14-VII-92
VerfGH München: Fehlende unbeschränkte zweite Wiederholungsmöglichkeit einer …
Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13
Rn. 34 Das Grundrecht der Handlungsfreiheit, das auch den beruflichen Bereich einschließlich der Zulassung zu Prüfungen umfasst, steht unter einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt, wobei zu den Gesetzen im Sinn des Art. 101 BV auch Satzungen gehören (VerfGH vom 27.1.1994 - Vf. 14-VII-92 - juris Rn. 66).Daraus folgt, dass auch Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen nicht außer Verhältnis zu dem Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der angestrebten Berufstätigkeit stehen dürfen (VerfGH vom 28.1.1988 VerfGHE 41, 4/8 f.; vom 24.2.1988 VerfGHE 41, 17/21; vom 27.1.1994 - Vf. 14-VII-92 - juris Rn. 66).
Wenn sich mit hinreichender Sicherheit ersehen lässt, dass ein Bewerber nicht geeignet ist, den dem Zweck der Abschlussprüfung entsprechenden Anforderungen zu genügen, kann sein Ausschluss von weiteren Prüfungsversuchen nicht als unzumutbare, unverhältnismäßige Beschränkung der Handlungs- und Berufsfreiheit aufgefasst werden (VerfGH vom 27.1.1994 - Vf. 14-VII-92 - juris Rn. 68; vgl. BVerfG vom 14.3.1989 BVerfGE 80, 1/35 f.).
Ein Gebot des Inhalts, dass Prüfungen mehrfach wiederholbar sein müssen, kann Art. 128 Abs. 1 BV ebenso wenig entnommen werden wie Art. 101 BV (vgl. VerfGHE 41, 4/12; 41, 17/23; VerfGH vom 27.1.1994 - Vf. 14-VII-92 - juris Rn. 82).
Kommt der Normgeber in einer nach Art. 101 BV hinnehmbaren Weise zu dem Ergebnis, dass das zweimalige Scheitern einen hinreichend sicheren Schluss auf die mangelnde Eignung für den gewählten Studiengang zulässt, dann verstößt der Ausschluss einer zweiten Wiederholung auch nicht gegen Art. 128 Abs. 1 BV (VerfGHE 41, 4/12; 41, 17/23; VerfGH vom 27.1.1994 - Vf. 14-VII-92 - juris Rn. 82).
- VerfGH Bayern, 28.01.1988 - 13-VI-86
Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13
Daraus folgt, dass auch Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen nicht außer Verhältnis zu dem Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der angestrebten Berufstätigkeit stehen dürfen (VerfGH vom 28.1.1988 VerfGHE 41, 4/8 f.; vom 24.2.1988 VerfGHE 41, 17/21;… vom 27.1.1994 - Vf. 14-VII-92 - juris Rn. 66).Diese könnten vom Verfassungsgerichtshof nur korrigiert werden, wenn sie offensichtlich fehlerhaft wären oder der verfassungsrechtlichen Wertordnung widersprächen (vgl. VerfGHE 41, 4/9 m. w. N.).
Ein Gebot des Inhalts, dass Prüfungen mehrfach wiederholbar sein müssen, kann Art. 128 Abs. 1 BV ebenso wenig entnommen werden wie Art. 101 BV (vgl. VerfGHE 41, 4/12; 41, 17/23;… VerfGH vom 27.1.1994 - Vf. 14-VII-92 - juris Rn. 82).
Kommt der Normgeber in einer nach Art. 101 BV hinnehmbaren Weise zu dem Ergebnis, dass das zweimalige Scheitern einen hinreichend sicheren Schluss auf die mangelnde Eignung für den gewählten Studiengang zulässt, dann verstößt der Ausschluss einer zweiten Wiederholung auch nicht gegen Art. 128 Abs. 1 BV (VerfGHE 41, 4/12; 41, 17/23;… VerfGH vom 27.1.1994 - Vf. 14-VII-92 - juris Rn. 82).
- BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der sogenannten Einzelfachwiederholung in der …
Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13
Auch die Begrenzung einer Einzelfachwiederholung auf (nur) eine weitere fachliche Teilprüfung kann danach zulässig sein (vgl. zu Art. 12 GG BVerfG vom 6.12.1994 - 1 BvR 1123/91 - juris Rn. 2;… Niehues/Fischer, a. a. O. Rn. 769 m. w. N.).Die nur einmal mögliche Wiederholung stellt hier schon deshalb keine unzumutbare Beschränkung des Berufszugangs dar, weil sich die Wiederholer jeweils zielgerichtet auf ein einzelnes Prüfungsfach vorbereiten können (vgl. BVerfG vom 6.12.1994 - 1 BvR 1123/91 - juris Rn. 2).
- VGH Bayern, 29.04.2013 - 7 ZB 12.1973
Grundlagen- und Orientierungsprüfung; Biologie; endgültiges Nichtbestehen; …
Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13
Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. April 2013 Az. 7 ZB 12.1973 und das zugrunde liegende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. Juli 2012 Az. AN 2 K 11.02456, AN 2 K 12.00392.Rn. 7 3. Den Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil lehnte der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 29. April 2013 ab (Az. 7 ZB 12.1973).
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13
Wenn sich mit hinreichender Sicherheit ersehen lässt, dass ein Bewerber nicht geeignet ist, den dem Zweck der Abschlussprüfung entsprechenden Anforderungen zu genügen, kann sein Ausschluss von weiteren Prüfungsversuchen nicht als unzumutbare, unverhältnismäßige Beschränkung der Handlungs- und Berufsfreiheit aufgefasst werden (…VerfGH vom 27.1.1994 - Vf. 14-VII-92 - juris Rn. 68; vgl. BVerfG vom 14.3.1989 BVerfGE 80, 1/35 f.). - VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge
Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13
Rn. 42 Nach dieser Verfassungsnorm hat der Staat im Rahmen seiner Möglichkeiten Vorkehrungen zu treffen, um dem Einzelnen die Chance zur beruflichen und bildungsmäßigen Entfaltung entsprechend seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung zu geben (VerfGH vom 28.5.2009 VerfGHE 62, 79/97 m. w. N.). - VerfGH Bayern, 12.07.2013 - 9-VII-12
Höchstaltersgrenze für Hochschulzugang und Berufsfreiheit
Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13
Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gehört zur allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 101 BV auch das Recht auf gleichen und freien Zugang zu den vorhandenen staatlichen Ausbildungsstätten (VerfGH vom 12.7.2013 NVwZ 2013, 1543/1544) sowie auf freie Wahl eines Berufs (VerfGH vom 2.7.1997 VerfGHE 50, 129/138). - VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13
Daraus folgt, dass auch Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen nicht außer Verhältnis zu dem Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der angestrebten Berufstätigkeit stehen dürfen (VerfGH vom 28.1.1988 VerfGHE 41, 4/8 f.; vom 24.2.1988 VerfGHE 41, 17/21;… vom 27.1.1994 - Vf. 14-VII-92 - juris Rn. 66). - VerfGH Bayern, 20.12.2012 - 25-VI-12
Unbegründete Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13
Aus etwaigen Verstößen im Verwaltungsvollzug könnte sich weder eine Unwirksamkeit der betreffenden Norm noch ein Anspruch auf Gleichbehandlung ergeben (vgl. VerfGH vom 20.12.2012 BayVBl 2013, 334). - BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13
Rn. 28 Allerdings setzt der grundrechtliche Anspruch (Art. 101 BV) auf ein verwaltungsinternes "Überdenken" der Prüfungsentscheidung durch den Prüfer und auf deren gerichtliche Kontrolle voraus, dass einem Prüfling nach Bekanntgabe des Ergebnisses auf Verlangen Einblick in die ihn betreffenden Unterlagen gewährt wird (BVerwG vom 24.2.1993 BVerwGE 92, 132/137). - BVerfG, 10.03.2010 - 2 BvR 941/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG …
- VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
- BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 51.78
Vorstellungsgespräch - Anwaltlicher Beistand - Anhörung - Beamtenbewerber
- BVerwG, 30.08.1977 - 7 C 50.76
Prüfungsverfahren - Antwort-Wahlverfahrens - Prüfung - Sehstörung - Antwortbogen …
- BVerfG, 22.02.2002 - 2 BvR 1707/01
Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtliches Gehör …
- VerfGH Bayern, 08.01.2013 - 21-VI-11
Wegen fehlender Substanziierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- BGH, 17.05.1982 - VII ZB 25/81
Bevollmächtigung - Annahme - Sorgfaltspflicht - Auftragsschreiben - …
- VerfGH Bayern, 09.10.1992 - 57-VI-91
- VerfGH Bayern, 19.10.2017 - 17-VII-14
Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor
Die Regelung darf zudem nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck stehen und keine übermäßige unzumutbare Belastung enthalten (VerfGH vom 7.3.2014 BayVBl 2014, 562 Rn. 34 m. w. N.; BVerwGE 96, 136/142). - StGH Bremen, 09.06.2021 - St 1/21 Das gilt etwa für die Beschränkung der Anzahl von Wiederholungsprüfungen, selbst wenn es sich um Studiengänge handelt, deren Abschluss nicht zwingende Voraussetzung für das Ergreifen des Berufs ist (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 11.1.2018 - 3 Bf 8/15, juris Rn. 27 zum Maschinenbaustudium; BayVerfGH, Entsch. v. 7.3.2014 - Vf. 54-VI-13, juris Rn. 33 ff. zum Biologiestudium).
Die getroffene Einschätzung ist allerdings dann nicht mehr vom Spielraum gedeckt, wenn sie sachlich nicht vertretbar erscheint (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 10.11.2015 - 6 B 608/15, juris Rn. 16; BayVerfGH, Entsch. v. 7.3.2014 - Vf. 54-VI-13, juris Rn. 36).
- VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
Zulassung zum Studiengang Kunst-Medien-Ästhetische Bildung, Politikwissenschaft; …
Dementsprechend wird in der einschlägigen Rechtsprechung etwa die Verfassungsmäßigkeit einer Beschränkung der Anzahl von Wiederholungsprüfung regelmäßig auch dann am Maßstab des Berufsgrundrechts gemessen, wenn solche Studiengänge in Rede stehen, deren Abschluss - anders als etwa bei Medizin- und Jurastudierenden - nicht zwingende Voraussetzung für die Ergreifung eines Berufs sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 11.01.2018 - 3 Bf 8/15, juris Rn. 27 zum Maschinenbaustudium oder Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entsch. v. 07.03.2014 - Vf. 54-VI-13, juris Rn. 33 ff. für das Biologiestudium).Die getroffene Einschätzung ist nur dann zu verneinen, wenn die Einschätzung, gerade durch eine bestimmte Teilprüfung werde eine als unerlässlich einzustufende Fähigkeit abgeprüft, sachlich nicht vertretbar erscheint (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 10.11.2015 - 6 B 608/15, juris Rn. 16 sowie Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entsch. v. 07.03.2014 - Vf. 54-VI-13, juris Rn. 36).
- VerfGH Bayern, 11.04.2017 - 12-VII-16
Antragserfordernis für die Berechtigungen des erfolgreichen …
Es muss insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden; das als Freiheitsbeschränkung gewählte Mittel muss zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein und darf die Handlungsfreiheit des Betroffenen nicht in unzumutbarer Weise einschränken (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 20.3.1973 VerfGHE 26, 18/24; vom 28.1.1988 VerfGHE 41, 4/8 f.; vom 7.3.2014 BayVBl 2014, 562 Rn. 34;… BayVBl 2015, 46 Rn. 41). - VG München, 11.07.2017 - M 3 K 15.1632
Endgültiges Nichtbestehen der Diplomprüfung
Rn. 21 Durch die ständige ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeit von Prüfungen auf nur eine Wiederholung weder gegen Bestimmungen des Grundgesetzes noch der Bayerischen Verfassung verstößt (vgl. etwa BVerfG, B.v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 - juris; BVerwG, B.v. 7.3.1991 - 7 B 178/90 - juris, bestätigt durch BVerfG, B.v. 6.12.1994 - 1 BvR 1123/91 - juris; BayVerfGH, E.v. 27.01.1994 - Vf.14-VII-92 - juris und v. 07.03.2014 - Vf.54-VI-13 - juris).Ebenso ist die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regelungen geklärt, die für die Ablegung oder Wiederholung von Prüfungen Fristen vorsehen (vgl. etwa BVerfG, B.v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 - juris; BVerwG, B.v. 7.3.1991 - 7 B 178/90 - juris, bestätigt durch BVerfG, B.v. 6.12.1994 - 1 BvR 1123/91 - juris; BayVerfGH, E.v. 27.01.1994 - Vf.14-VII-92 - juris und v. 07.03.2014 - Vf.54-VI-13 - juris) und als Folge der Fristversäumung die Prüfung als nicht bestanden behandeln (…vgl. etwas BayVerfGH, E.v. 27.01.1994 - Vf.14-VII-92 - juris Rn. 74).
- VG München, 12.09.2017 - M 3 K 14.1790
Endgültiges Nichtbestehen der Magisterprüfung
Insbesondere ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regelungen geklärt, die für die Ablegung oder Wiederholung von Prüfungen Fristen vorsehen (vgl. etwa BVerfG, B.v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 - juris; BVerwG, B.v. 7.3.1991 -7 B 178/90 - juris, bestätigt durch BVerfG, B.v. 6.12.1994 - 1 BvR 1123/91 - juris; BayVerfGH, E.v. 27.01.1994 - Vf.14-VII-92 - juris und v. 07.03.2014 - Vf.54-VI-13 -juris).
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