Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98 |
Volltextveröffentlichung
- VerfGH Sachsen
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau (hier: Eingliederung)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren bei Gemeindeeingliederung
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
Papenburg
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98
Insoweit hat der Verfassungsgerichtshof zunächst darüber zu befinden, ob Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers offensichtlich und eindeutig widerlegbar sind oder den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (SächsVerfGH SächsVBl. 1997, 79 [80]; vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer dem verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).
Die dörflichen Strukturen, die landschaftlichen Gegebenheiten und die Entfernungsverhältnisse sind aus der Gesetzesbegründung und den beigefügten Karten widerspruchsfrei zu entnehmen, sodass nicht erkennbar ist, welche zusätzlichen Erkenntnisse vor Ort hätten gewonnen werden können (vgl. BVerfGE 86, 90 [119 f.]).
Der Verfassungsgerichtshof verkennt dabei nicht, dass die geringe Akzeptanz einer Neugliederungsentscheidung gegen eine ansonsten angezeigte Gemeindegebietsreform sprechen kann (vgl. BVerfGE 86, 90 [111]).
- StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74
Gemeindeneugliederung in Baden-Württemberg - Zulässigkeit einer Gemeindeauflösung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98
Hierdurch soll der Wille der Bevölkerung erforscht werden, um ihn bei der Abwägung berücksichtigen zu können (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]; ders. DÖV 1975, 500 [501]).Die innere Ablehnung der Bevölkerung und die damit verbundenen Erschwernisse bei der Verwirklichung des Neugliederungsvorhabens sind aber nur ein Umstand unter vielen, den der Gesetzgeber bei der Ermittlung des Gemeinwohls zu bedenken hat (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]).
Dies folgt im Ausgangspunkt bereits daraus, dass Artikel 88 Abs. 2 Satz 2 SächsVerf die Auflösung einer Gemeinde gegen deren Willen - und damit auch jenen ihrer Einwohner - zulässt und diese Wertentscheidung nicht durch eine Überbetonung des Bürgerwillens unterlaufen werden darf (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [20 f.]).
Der konsequenten Umsetzung der Leitsätze kommt beim Abwägungsvorgang besonderes Gewicht zu, sodass ein Festhalten an der leitsatzgerechten Einwohnerzahl von 8.000 allenfalls dann gegen den Anspruch auf kommunale Gleichbehandlung verstieße, wenn der Einwohnerzahl wegen besonderer Verhältnisse kein Eigenwert zukäme und die Leitsätze hierdurch von keinem einleuchtenden Grund mehr getragen wären (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [23]).
- VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98
Gleichermaßen hält verfassungsgerichtlicher Überprüfung Stand, dass die kommunale Gebietsneugliederung im Umland Kreisfreier Städte nach den Leitsätzen II in besonderer Weise darauf abzielt, den Gebietszuschnitt der Verwaltungsträger mit dem tatsächlichen Aufgabenraum abzustimmen und hierdurch dysfunktionalen Entwicklungen entgegenzuwirken (vgl. ThürVerfGH NVwZ-RR 1997, 639 [642]).Außer Frage steht weiterhin, dass Eingemeindungen ein geeignetes Mittel darstellen, um die Leistungskraft der Kernstadt zu stärken und den Stadt-Umland-Bereich - auch zum Wohle der Bürger der einzugliedernden Gemeinden - sinnvoll neu zu ordnen (vgl. ThürVerfGH NVwZ-RR 1997, 639 [643]).
(1.5) Weitergehende Recherchen waren entbehrlich, da der Sächsische Landtag innerhalb der ihm durch die Verfassung und die eigene Handhabung gesetzten Schranken grundsätzlich eigenverantwortlich darüber zu befinden hat, wie er den Zugang zum erforderlichen Tatsachenmaterial sucht (vgl. ThürVerfGH NVwZ-RR 1997, 639 [644]).
- VerfGH Sachsen, 09.11.1995 - 20-VIII-95
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98
Dabei prüft der Verfassungsgerichtshof nur, ob - im Lichte der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie betrachtet - verfassungsrechtlich legitime Reformziele verwirklicht werden sollen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [116]).Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer dem verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).
Zwar muss es der Sächsische Landtag hinnehmen, dass seine Gebietsreformentscheidungen vom Verfassungsgerichtshof nicht allein nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Leitsätze, sondern auch nach der Konsequenz ihrer Umsetzung beurteilt werden (SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]).
- VerfGH Sachsen, 10.11.1994 - 29-VIII-94
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98
Um dem Zweck der Anhörung zu genügen, müssen das Gesetzgebungsvorhaben ergebnisoffen geführt werden und die Stellungnahmen der Gebietskörperschaften in die Entscheidungsfindung eingehen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [119 f.]).Darüber hinaus dient es der Information des Gesetzgebers, der hierdurch sicherstellt, dass er eine umfassende und zuverlässige Kenntnis von allen abwägungserheblichen Belangen rechtlicher und tatsächlicher Art erlangt (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 61 [72]; SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [120]).
- VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 54-VIII-98
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98
Sie hat substantiiert vorgetragen, durch die von ihr beanstandete Eingemeindung möglicherweise unmittelbar in ihrem Recht aus Artikel 88 Abs. 1 und 2 SächsVerf verletzt zu sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22.10.1998 - Vf. 37-VIII-98 -).Wie der Verfassungsgerichtshof bereits im Verfahren der einstweiligen Anordnung ausgeführt hat (Beschluss vom 22.10.1998 - Vf. 37-VIII-98 -), kann die Eingliederung von Gemeinden gegen deren Willen allein durch Gesetz beschlossen werden, sodass es sich bei etwaigen Äußerungen eines Ministers ausschließlich um politische Absichtserklärungen gehandelt haben könnte, die - der Antragstellerin erkennbar - von vornherein ohne rechtliche Bedeutung hätten bleiben müssen.
- StGH Baden-Württemberg, 25.04.1975 - GR 6/74
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98
Hierdurch soll der Wille der Bevölkerung erforscht werden, um ihn bei der Abwägung berücksichtigen zu können (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]; ders. DÖV 1975, 500 [501]). - VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 63-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98
Von dieser Richtzahl hat der Verfassungsgerichtshof auch unabhängig davon auszugehen, ob die Gemeinde Mosel schon vor Bestandskraft der Eingliederung der - zwischen ihr und Zwickau gelegenen - Gemeinde Oberrothenbach (vgl. dazu Vf. 63-VIII-98) so zu behandeln ist, als grenze sie unmittelbar an die Kreisfreie Stadt Zwickau als Oberzentrum und ob der Verfassungsgerichtshof gehalten ist, derzeit zu unterstellen, dass sie der Randzone des im Landesentwicklungsplan Sachsen (SächsGVBl. 1994 S. 1489) ausgewiesenen Verdichtungsraumes zugeordnet ist (Anhang 2 unter 1.3).
- VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 101/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung; Beschwerdebefugnis
Eine in dieser Phase erfolgte Anhörung ist deshalb als noch zeitnah genug (vgl. hierzu etwa Hoppe/Rengeling, Rechtschutz bei der kommunalen Gebietsreform, S. 159 m.w.N.; aus jüngerer Zeit: SächsVerfGH LKV 2000, 25, 26) dem Gesetzgebungsverfahren zuzurechnen, jedenfalls wenn der förmliche Gesetzesentwurf nicht mehr lange auf sich warten gelassen hat. - VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 97/03
Hinsichtlich der Auflösung des Amtes Nauen-Land unzulässige, im Hinblick auf die …
Eine in dieser Phase erfolgte Anhörung ist deshalb als noch zeitnah genug (vgl. hierzu etwa Hoppe/Rengeling, Rechtschutz bei der kommunalen Gebietsreform, S. 159 m.w.N.; aus jüngerer Zeit: SächsVerfGH LKV 2000, 25, 26) dem Gesetzgebungsverfahren zuzurechnen, jedenfalls wenn der förmliche Gesetzesentwurf nicht mehr lange auf sich warten gelassen hat. - VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 67/03
Nichtigkeit der Auflösung einer Gemeinde bei Unterbleiben der Anhörung der …
Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 - VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 - S. 18; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor Inkrafttreten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 - LKV 2000, 21) gesehen.
- VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 105-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Stadt-Umland-Gesetz Leipzig (hier: …
postulierte Vorrang freiwilliger Lösungen nur auf Neugliederungen bezieht, die ihrerseits leitsatzgerecht sind (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -).Der Gesetzgeber hat innerhalb der ihm durch die Verfassung und die eigene Handhabung gesetzten Schranken grundsätzlich eigenverantwortlich darüber zu befinden, wie er den Zugang zum erforderlichen Tatsachenmaterial sucht (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -, ThürVerfGH NVwZ-RR 1997, 639 [644]).
- VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 63-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau …
Aus der geographischen Lage der Antragstellerin folgt zudem, dass vom Gebiet der Gemeinde Mosel, deren Eingliederung in die Stadt Zwickau vom Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom heutigen Tage (Vf. 54-VIII-98) bestätigt worden ist, Planungsbedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten auf das Gebiet der Antragstellerin ausstrahlen.Auflösung allein durch die Eingliederung der Gemeinde Mosel, die vom Verfassungsgerichtshof durch Urteil vom heutigen Tage (Vf. 54-VIII-98) als verfassungsgemäß erachtet wurde, zu rechtfertigen.
- VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau …
Die vom Sächsischen Landtag getroffene Neugliederungsentscheidung knüpft schwerpunktmäßig an die Verbindungen zwischen der Antragstellerin und der Stadt Mosel an und stellt sich deshalb als Folge deren - vom Verfassungsgerichtshof durch Urteil vom heutigen Tage (Vf. 54-VIII-98) bestätigten - Eingemeindung in die Kreisfreie Stadt Zwickau dar.Selbst wenn der Verfassungsgerichtshof außer Betracht zu lassen hätte, dass im Zusammenwirken der Gebietsneuregelungen des Eingliederungsgesetzes Zwickau und des Gemeindegebietsreformgesetzes Südwestsachsen fast alle Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Mosel Gemeinden außerhalb seines bisherigen Gebietes zugewiesen werden, wäre seine Auflösung allein durch die Eingliederung der Gemeinde Mosel, die vom Verfassungsgerichtshof durch Urteil vom heutigen Tage (Vf. 54-VIII-98) als verfassungsgemäß erachtet wurde, zu rechtfertigen.
- VerfG Brandenburg, 26.02.2004 - VfGBbg 150/03
Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; …
Eine in dieser Phase erfolgte Anhörung ist deshalb als noch zeitnah genug (vgl. hierzu etwa Hoppe/Rengeling, Rechtschutz bei der kommunalen Gebietsreform, S. 159 m.w.N.; aus jüngerer Zeit: SächsVerfGH LKV 2000, 25, 26) dem Gesetzgebungsverfahren zuzurechnen, jedenfalls wenn der förmliche Gesetzesentwurf nicht mehr lange auf sich warten gelassen hat. - VerfG Brandenburg, 22.04.2004 - VfGBbg 182/03
Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; …
Eine in dieser Phase erfolgte Anhörung ist deshalb als noch zeitnah genug (vgl. hierzu etwa Hoppe/Rengeling, Rechtschutz bei der kommunalen Gebietsreform, S. 159 m.w.N.; aus jüngerer Zeit: SächsVerfGH LKV 2000, 25, 26) dem Gesetzgebungsverfahren zuzurechnen, jedenfalls wenn der förmliche Gesetzesentwurf nicht mehr lange auf sich warten gelassen hat. - VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 71/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 - VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 - S. 18 [in LKV 2000, 31 insoweit nicht mit abgedruckt]; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor In-Kraft-Treten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 - LKV 2000, 21) gesehen. - VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 74/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
Ebenso haben es der Thüringer Verfassungsgerichtshof für die gleichartige Regelung in Art. 92 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Verfassung (vgl. Urteile vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97 - VwRR MO 1999, 87, 89 und vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 - S. 18 [in LKV 2000, 31 insoweit nicht mit abgedruckt]; teilweise abweichend - jedoch für den Rechtszustand vor In-Kraft-Treten der Thüringer Verfassung - Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391, 411) und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu Art. 88 Abs. 2 Satz 3 Sächsische Verfassung (vgl. Urteile vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -, SächsVBl 1999, 237, 238 und - Vf. 51-VIII-98 - LKV 2000, 21) gesehen. - VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 114/03
Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit
- VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 162/03
Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit
- VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 148/03
Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 72/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 54-VIII-98
- VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 64/03
Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit
- VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 224/03
Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Beteiligtenfähigkeit; …
- VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 96/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung; Tenor; …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 78/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 73/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 68/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 69/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 70/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 76/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 79/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 80/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 75/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 84/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 81/03
Zusammenlegung von mehreren Gemeinden des bisherigen Amtes zu einer amtsfreien …
- VerfG Brandenburg, 16.09.2004 - VfGBbg 52/03
Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit
- VerfGH Sachsen, 04.11.1999 - 166-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz …
- VerfGH Sachsen, 26.08.1999 - 162-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz …
- VerfGH Sachsen, 04.11.1999 - 45-VIII-99
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz …
- VerfGH Sachsen, 26.08.1999 - 169-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz …
- VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 71-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau …
- VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz …
- VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 62-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau …
- VerfGH Sachsen, 16.12.1999 - 48-VIII-99
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz …
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