Rechtsprechung
| LG Gera, 29.09.1999 - 540 Js 15206/98 - 4 Ns |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer vollendeten Wegnahme beim räuberischen Diebstahl; Erforderliche Intensität der Gewaltanwendung beim räuberischen Diebstahl; Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 159
- StV 2000, 562
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55
einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.08.1997 - 2 StR 363/97
Zustellung eines Urteils im Wege der Ersatzzustellung - Verhältnis der …
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- OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen …
Zwar hat das Landgericht Gera (NJW 2000, S. 159 f.) in einem vergleichbaren Fall den Gewaltbegriff mit der Begründung verneint, dass wegen des hohen Strafniveaus und zur Wahrung der normativen Äquivalenz mit dem anderen Nötigungsmittel "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben" im Rahmen des § 252 StGB ein restriktiver Gewaltbegriff zu Grunde zu legen sei. - LG Freiburg, 31.07.2006 - 2 Qs 67/06 Zwar hat das Landgericht Gera (NJW 2000, 159 f.) in einem vergleichbaren Fall den Gewaltbegriff mit der Begründung verneint, dass wegen des hohen Strafniveaus und zur Wahrung der normativen Äquivalenz mit dem anderen Nötigungsmittel "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" im Rahmen des 252 StGB ein restriktiver Gewaltbegriff zu Grunde zu legen sei, sodass als Gewalt nur körperbezogene Eingriffe von einigem Gewicht anzuerkennen seien, während es sich bei einem Wegstoßen lediglich um eine ganz vorübergehende und geringfügige körperbezogene Beeinträchtigung handele.
- LG Bochum, 21.08.2025 - 10 KLs 7/25
Räuberischer Diebstahl: Schon Zerren an der Tasche gilt als Gewalt
Auch ein Wegstoßen oder das Befreien aus einem Haltegriff erfüllt bereits die allgemeinen Voraussetzungen (so auch BGH v. 13.4.N13 - 4 StR 130/11 - BeckRS N13, 12468: "wegschubsen"; OLG Brandenburg v. 28.11.N22 - 1 Ss 94/07 - NStZ-RR N11, 201 (202); LG Freiburg v. 31.7.2006 - 2 Qs 67/06; für ein qualifiziertes Maß der Gewaltanwendung dagegen OLG Koblenz v. 14.5.N11 - 1 Ss 53/08 - StV N11, 474 (475); LG Gera v. 29.9.N07 - 540 Js 15206/98-4 Ns - NJW N10, 159 (160)).
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