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Rechtsprechung
   AG Hannover, 20.09.2018 - 554 C 1621/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,64325
AG Hannover, 20.09.2018 - 554 C 1621/18 (https://dejure.org/2018,64325)
AG Hannover, Entscheidung vom 20.09.2018 - 554 C 1621/18 (https://dejure.org/2018,64325)
AG Hannover, Entscheidung vom 20. September 2018 - 554 C 1621/18 (https://dejure.org/2018,64325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei-kotz.de

    Ausschluss aus Fußballverein - Drittplatzauseinandersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1972 - II ZR 55/70

    Zulässiger Ausschluss eines Verbandsmitglieds aus einem Taubenverein - …

    Auszug aus AG Hannover, 20.09.2018 - 554 C 1621/18
    Grundsätzlich sind Beschlüsse über den Ausschluss eines Mitgliedes aus einem Verein unter anderen daraufhin nachzuprüfen, ob sie in der Satzung eine Grundlage haben und, wenn das der Fall ist, ob der Ausschluss offenbar unbillig ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1972, Az.: II ZR 55/70, LG Bremen, Urteil vom 31.01.2013, Az.: 7 O 24/12 m. w. N.).

    Eine solche Zurechnung setzt zumindest voraus, dass die Satzung des Beklagten auch die Billigung eines grob vereinsschädigenden Verhaltens Dritter als Ausschlussgrund vorsieht, was aber die Satzung des Beklagten nicht vorsieht (BGH, Urteil vom Urteil vom 13.07.1972, Az.: II ZR 55/70).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    Auszug aus AG Hannover, 20.09.2018 - 554 C 1621/18
    Bestrebungen müssen politisch determiniert, folglich objektiv geeignet sein, um über kurz oder lang politische Wirkung zu entfalten (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.03.2018, Az.: 16 A 906/11).
  • LG Bremen, 31.01.2013 - 7 O 24/12
    Auszug aus AG Hannover, 20.09.2018 - 554 C 1621/18
    Grundsätzlich sind Beschlüsse über den Ausschluss eines Mitgliedes aus einem Verein unter anderen daraufhin nachzuprüfen, ob sie in der Satzung eine Grundlage haben und, wenn das der Fall ist, ob der Ausschluss offenbar unbillig ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1972, Az.: II ZR 55/70, LG Bremen, Urteil vom 31.01.2013, Az.: 7 O 24/12 m. w. N.).
  • AG Hannover, 14.02.2019 - 554 C 1620/18

    Vereinsausschluss - Rechtswidrigkeit

    Eine solche Zurechnung setzt zumindest voraus, dass die Satzung des Beklagten auch die Billigung eines grob vereinsschädigenden Verhaltens Dritter als Ausschlussgrund vorsieht, was aber die Satzung des Beklagten nicht vorsieht (BGH, Urteil vom Urteil vom 13.07.1972, Az.: II ZR 55/70, s.a. AG Hannover, Urt. v. 22.08.2018, 554 C 1621/18).
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