Rechtsprechung
| LG Berlin, 14.03.2023 - 56 O 75/22 |
Volltextveröffentlichung
- wbs.legal
Facebook-Datenleck: 250 Euro Schadensersatz zugesprochen
Wird zitiert von ... (4)
- LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
SCRAPING - Datenschutzverstöße von Facebook im Zusammenhang mit dem Scraping von …
Ausweislich des Erwägungsgrunds 76 zur DSGVO sollten dabei die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos anhand einer objektiven Bewertung beurteilt werden, bei der festgestellt wird, ob die Datenverarbeitung ein Risiko oder ein hohes Risiko birgt (vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 14. März 2023 - 56 O 75/22 -, nicht veröffentlicht).Gerade bei weltweit genutzten sozialen Netzwerken wie demjenigen der Beklagten ist "Scraping" dabei auch aus einer ex-ante-Sicht zu erwarten gewesen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 14. März 2023 - 56 O 75/22 -, nicht veröffentlicht).
- LG Lübeck, 07.12.2023 - 15 O 73/23
Ein immaterieller Schaden im Sinne des Art. 82 DSGVO liegt immer dann vor, wenn …
Ausweislich des Erwägungsgrunds 76 zur DSGVO sollten dabei die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos anhand einer objektiven Bewertung beurteilt werden, bei der festgestellt wird, ob die Datenverarbeitung ein Risiko oder ein hohes Risiko birgt (vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 14. März 2023 - 56 O 75/22 -, nicht veröffentlicht).Gerade bei weltweit genutzten sozialen Netzwerken wie demjenigen der Beklagten ist "Scraping" dabei auch aus einer ex-ante-Sicht zu erwarten gewesen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 14. März 2023 - 56 O 75/22 -, nicht veröffentlicht).
- LG Lübeck, 24.01.2025 - 15 O 104/23
Immaterieller Schaden nach Scrapingvorfall
Ausweislich des Erwägungsgrunds 76 zur DSGVO sollten dabei die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos anhand einer objektiven Bewertung beurteilt werden, bei der festgestellt wird, ob die Datenverarbeitung ein Risiko oder ein hohes Risiko birgt (vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 14. März 2023 - 56 O 75/22 -, nicht veröffentlicht).Gerade bei weltweit genutzten sozialen Netzwerken wie demjenigen der Beklagten ist "Scraping" dabei auch aus einer ex-ante-Sicht zu erwarten gewesen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 14. März 2023 - 56 O 75/22 -, nicht veröffentlicht).
- LG Lübeck, 20.09.2024 - 15 O 18/24
Schadenersatzanspruch gegen Plattformbetreiber wegen Daten-Scraping durch Dritte
Ausweislich des Erwägungsgrunds 76 zur DSGVO sollten dabei die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos anhand einer objektiven Bewertung beurteilt werden, bei der festgestellt wird, ob die Datenverarbeitung ein Risiko oder ein hohes Risiko birgt (vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 14. März 2023 - 56 O 75/22 -, nicht veröffentlicht).Gerade bei weltweit genutzten sozialen Netzwerken wie demjenigen der Beklagten ist "Scraping" dabei auch aus einer ex-ante-Sicht zu erwarten gewesen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 14. März 2023 - 56 O 75/22 -, nicht veröffentlicht).
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