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   VK Südbayern, 01.09.2004 - 56-08/04   

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https://dejure.org/2004,28394
VK Südbayern, 01.09.2004 - 56-08/04 (https://dejure.org/2004,28394)
VK Südbayern, Entscheidung vom 01.09.2004 - 56-08/04 (https://dejure.org/2004,28394)
VK Südbayern, Entscheidung vom 01. September 2004 - 56-08/04 (https://dejure.org/2004,28394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe eines Bauauftrages; Antragsbefugnis eines Unternehmes hinsichtlich eines Nachprüfungsantrags; Anforderungen an die Unverzüglichkeit einer Rüge; Präklusion einer Rüge; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Bewerbers wegen Abgabe eines unvollständigen Angebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unverzüglichkeit der Rüge

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus VK Südbayern, 01.09.2004 - 56-08/04
    Nur ausnahmsweise könne einem Bieter eine Rügefrist von mehr als einer Woche zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert werde und die Inanspruchnahme fachkundiger, insbesondere anwaltlicher Unterstützung erfordere (OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03; OLG Schleswig, VergabeR 2001, 214, 216; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02; VK Bund Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02).

    Die Rechtsprechung geht - wie das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Beschluss von 18.09.2003 Az. 1 Verg 4/03 - im Grundsatz von einer Rügefrist von ein bis drei Tage aus.

  • OLG Schleswig, 13.02.2001 - 6 Verg 1/01

    Prüfungsmaßstab im Nachprüfungs-Beschwerdeverfahren; Anforderungen an die

    Auszug aus VK Südbayern, 01.09.2004 - 56-08/04
    Nur ausnahmsweise könne einem Bieter eine Rügefrist von mehr als einer Woche zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert werde und die Inanspruchnahme fachkundiger, insbesondere anwaltlicher Unterstützung erfordere (OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03; OLG Schleswig, VergabeR 2001, 214, 216; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02; VK Bund Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02).

    Eine Frist von 14 Tagen, die bisweilen noch als innerhalb der Unverzüglichkeit liegend angeführt werde, sei nur für seltene und besonders komplex und schwierig gelagerte Ausnahmefälle angezeigt (BayObLG, WuW/E Verg 239; OLG Düsseldorf, WuW/E Verg 223; OLG Brandenburg, NZBau 2001, 226, 277; OLG Schleswig, VergabeR 2001, 214, 216).

  • VK Bund, 17.10.2002 - VK 2-72/02

    Aus- und Neubau von Bahnsteigen sowie Zugangsrampe

    Auszug aus VK Südbayern, 01.09.2004 - 56-08/04
    Nur ausnahmsweise könne einem Bieter eine Rügefrist von mehr als einer Woche zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert werde und die Inanspruchnahme fachkundiger, insbesondere anwaltlicher Unterstützung erfordere (OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03; OLG Schleswig, VergabeR 2001, 214, 216; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02; VK Bund Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02).

    Wenn - wie hier - keine rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten bestehen würden, sei schon ein Zeitraum von einer Woche zwischen Kenntniserlangung und Rüge als ungerechtfertigt anzusehen (VK Bund, Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02; VK Bremen, Beschl. v. 06.01.2003, VK 8/02; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02 sowie die vorzitierten Entscheidungen von OLG Schleswig und OLG Koblenz).

  • VK Sachsen, 29.11.2002 - 1/SVK/108-02

    Zeitspanne für unverzügliche Rüge

    Auszug aus VK Südbayern, 01.09.2004 - 56-08/04
    Nur ausnahmsweise könne einem Bieter eine Rügefrist von mehr als einer Woche zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert werde und die Inanspruchnahme fachkundiger, insbesondere anwaltlicher Unterstützung erfordere (OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03; OLG Schleswig, VergabeR 2001, 214, 216; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02; VK Bund Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02).

    Wenn - wie hier - keine rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten bestehen würden, sei schon ein Zeitraum von einer Woche zwischen Kenntniserlangung und Rüge als ungerechtfertigt anzusehen (VK Bund, Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02; VK Bremen, Beschl. v. 06.01.2003, VK 8/02; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02 sowie die vorzitierten Entscheidungen von OLG Schleswig und OLG Koblenz).

  • OLG Koblenz, 05.06.2003 - 1 Verg 2/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verspätete Rüge des Vergaberechtsverstoßes

    Auszug aus VK Südbayern, 01.09.2004 - 56-08/04
    Die Antragstellerin hätte daher spätestens nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs bereits eine Rüge erheben müssen (vgl. OLG Koblenz, VergabeR 2003, 719).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2000 - Verg 1/00

    Formale und inhaltliche Anforderungen an eine Rüge

    Auszug aus VK Südbayern, 01.09.2004 - 56-08/04
    Eine Frist von 14 Tagen, die bisweilen noch als innerhalb der Unverzüglichkeit liegend angeführt werde, sei nur für seltene und besonders komplex und schwierig gelagerte Ausnahmefälle angezeigt (BayObLG, WuW/E Verg 239; OLG Düsseldorf, WuW/E Verg 223; OLG Brandenburg, NZBau 2001, 226, 277; OLG Schleswig, VergabeR 2001, 214, 216).
  • BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01

    Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer - unverzügliche Rüge

    Auszug aus VK Südbayern, 01.09.2004 - 56-08/04
    Es ist aber auch von einer Höchstfrist von zwei Wochen ab Kenntniserlangung die Rede (BayObLG, Beschluss vom 12.12.2001, Az. Verg 19/01), wobei für die Ausschöpfung dieser Frist Fälle extrem schwieriger Sach- und Rechtslage vorliegen müssen.
  • VK Bremen, 16.07.2003 - VK 12/03

    Verstoß im Vergabeverfahren erst nachträglich gerügt

    Auszug aus VK Südbayern, 01.09.2004 - 56-08/04
    Wenn aber dieses Informationsschreiben dann einen Inhalt hat, den der Bieter befürchten musste, obliegt es dem Bieter, unverzüglich eine Rüge zu erheben und nicht noch eine Besprechung mit einem Rechtsanwalt abzuwarten (VK Freie Hansestadt Bremen, Beschluss vom 16.07.2003, Az. VK 12/03).
  • VK Bremen, 06.01.2003 - VK 8/02

    Unverzügliche Rüge

    Auszug aus VK Südbayern, 01.09.2004 - 56-08/04
    Wenn - wie hier - keine rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten bestehen würden, sei schon ein Zeitraum von einer Woche zwischen Kenntniserlangung und Rüge als ungerechtfertigt anzusehen (VK Bund, Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02; VK Bremen, Beschl. v. 06.01.2003, VK 8/02; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02 sowie die vorzitierten Entscheidungen von OLG Schleswig und OLG Koblenz).
  • VK Sachsen, 16.11.2006 - 1/SVK/097-06

    Keine nachträgliche Fristverlängerung!

    Obwohl zwischenzeitlich durch die Rechtssprechung mehrheitlich von wesentlich kürzeren Rügefristen ausgegangen wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.9.2003 - Az.: 1 Verg 4/03; 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 01.09.2004 - Az.: VK 1-171/04; Beschluss vom 26.08.2004 - Az.: VK 1-165/04; Vergabekammer Lüneburg -, Beschluss vom 10.03.2006 - Az.: VgK-06/2006; Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 01.09.2004, Az.: 120.3-3194.1-56-08/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006 - Az.: 1 Verg 1/06) bewertet die Vergabekammer Sachsen nach der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden, Beschluss vom 06.04.2004 - Az.: WVerg 1/04 eine Woche als Überlegungsfrist bei einfach gelagerten tatsächlichen oder rechtlichen Beanstandungen als noch unverzüglich.
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