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   AG Itzehoe, 18.05.2004 - 57 C 361/04   

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AG Itzehoe, 18.05.2004 - 57 C 361/04 (https://dejure.org/2004,20160)
AG Itzehoe, Entscheidung vom 18.05.2004 - 57 C 361/04 (https://dejure.org/2004,20160)
AG Itzehoe, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 57 C 361/04 (https://dejure.org/2004,20160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Kaufvertrags unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln; Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems (Internetauktion); Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers bei einer ...

  • online-und-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unternehmer wider Willen und Wissen

  • beck.de (Leitsatz)

    Widerrufsrecht bei eBay-Versteigerung

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 637
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus AG Itzehoe, 18.05.2004 - 57 C 361/04
    Vielmehr ist ein Vertrag zwischen den Parteien nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB zu Stande gekommen (vgl. auch BGH, NJW 2002, 363).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Willenserklärung der Beklagten als Verkaufsangebot und das spätere Höchstgebot des Klägers als dessen Annahme zu qualifizieren sind oder ob die Willenerklärung der Beklagten eine vorweg erklärte Annahme des vom Kläger abgegebenen Höchstgebotes darstellt (vgl. BGH, NJW 2002, 363).

  • AG Osterholz-Scharmbeck, 23.08.2002 - 3 C 415/02

    Anforderungen an die Verbrauchereigenschaft; Abschluss eines Kaufvertrages in

    Auszug aus AG Itzehoe, 18.05.2004 - 57 C 361/04
    Das Gericht folgt ebenfalls nicht der Auffassung des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck vom 23.08.2002 (AZ 3 C 415/02).
  • AG Bad Hersfeld, 22.03.2004 - 10 C 153/04

    Anspruch auf Rückabwicklung des bei E-bay abgeschlossenen Kaufvertrags über eine

    Auszug aus AG Itzehoe, 18.05.2004 - 57 C 361/04
    Das Gericht folgt nicht der Auffassung des Amtsgerichts Bad Hersfeld (Urteil vom 22.03.2004, AZ 10 C 153/04), wonach die Willenerklärung des Anbietenden einem Zuschlag im Sinne des § 156 BGB gleichzustellen sei.
  • LG Neuruppin, 21.03.1997 - 14 Qs 26/97

    Einwurf einer Niederlegungsbenachrichtigungskarte in den Gemeinschaftsbriefkasten

    Auszug aus AG Itzehoe, 18.05.2004 - 57 C 361/04
    Die Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers ergibt sich dabei aus der "Unsichtbarkeit des Vertragspartners und des Produkts" (Martinek, NJW 1998, 207 [LG Neuruppin 21.03.1997 - 14 Qs 25 Js 1920/95]).
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