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| AG Dresden, 16.04.2008 - 582 M 5865/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.11.2010 - VII ZB 111/09
Forderungspfändung: Bestimmung des Pfändungsfreibetrages bei Zwangsvollstreckung …
(AG Wuppertal, JurBüro 2007, 495; AG Karlsruhe, JurBüro 2007, 495 ohne weitergehende Begründung; AG Dresden, JurBüro 2009, 46, ohne weitergehende Begründung). - LG Dortmund, 16.10.2009 - 9 T 546/09
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Herabsetzung des Pfändungsfreibetrages …
Diese Beträge seien dann entbehrlich und damit pfändbar, ohne dass es zu einer Gefährdung des notwendigen Unterhalts komme (AG Wuppertal, Beschluss vom 07.05.2007, Az.: 44 M 12295/06; AG Dresden, Beschluss vom 16.04.2008, Az.: 582 M 5865/08; AG Karlsruhe, Beschluss vom 09.07.2007, 9 M 24041/07). - AG Salzgitter, 18.09.2009 - 15 AM 6150/09 Dieser Betrag ist normalerweise unpfändbar, wenn aber wie hier das Pfändungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO gegeben ist, kann eine Pfändung dieses Betrages erfolgen ohne eine Gefährdung des Unterhalts des Schuldners darzustellen (so auch AG Dresden, Beschluss vom 16.04.2008 - Az: 582 M 5865/08,.
JurBüro 2009, 46 - und LG Siegen, Beschluss vom 28.10.2008 - Az: 4 T 214/08, JurBüro 2009, 210).
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