Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VerfGH Sachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung von Entschädigungsleistungen für eine zu Unrecht erlittene Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 13.11.2017 - 1 KLs 700 Js 31595/16
- LG Görlitz, 20.03.2018 - 1 KLs 700 Js 31595/16
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 59-IV-18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 43-IV-18
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18
Ein Ausschlussgrund kraft Gesetzes nach § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG liegt nicht vor, weil Verfassungsrichterin Herberger an den Entscheidungen im Verfahren nach dem StrEG nicht mitgewirkt hat und damit nicht in "derselben Sache" tätig war (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18).Maßgebend hierfür ist, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 43-IV-18 m.w.N.).
Ein solcher Anlass ist hier - anders als im vorangegangenen Verfahren des Beschwerdeführers Vf. 43-IV-18 - nicht gegeben.
Die Entscheidung über die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist damit lediglich am Rande von der Verfassungsbeschwerde berührt, ohne dass sich Verfassungsrichterin Herberger bei der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde mit den von ihr zuvor mitgetroffenen Feststellungen und rechtlichen Würdigungen selbst befassen müsste (insoweit anders als im Verfahren Vf. 43-IV-18).
- VerfGH Sachsen, 30.09.2005 - 119-VIII-04
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18
Denn die Richterin hat hierdurch Umstände angezeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Frage ihrer Befangenheit zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 84-IV- 11; Beschluss vom 30. September 2005 - Vf. 119-VIII-04 m.w.N.). - OLG Dresden, 17.05.2018 - 1 Ws 86/18
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18
Das Oberlandesgericht verwarf mit Beschluss vom 17. Mai 2016 (1 Ws 86/18 und 1 Ws 87/18) die hiergegen gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers als unbegründet.
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Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 59-IV-18 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 13.11.2017 - 1 KLs 700 Js 31595/16
- LG Görlitz, 20.03.2018 - 1 KLs 700 Js 31595/16
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 59-IV-18
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 59-IV-18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 2077
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19 Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 59-IV-18; Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; st. Rspr.).
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