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| BayObLG, 24.06.2002 - 5St RR 150/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 24.06.2002 - 5St RR 150/02
Dies kann besonders dann in Betracht kommen, wenn sich in den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Täters und dem Erfolg bewußte oder unbewußte Handlungen dritter Personen als Zwischenglieder einschalten (RGSt 56, 343/348 ff.;… BGH GA 1960, 111/112; 1969, 246/247; BGHSt 3, 62/63 f; 4, 360/361 ff.). - BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52
Rücklichter - § 222 StGB, fahrlässiges Dazwischentreten, Verantwortungsbereiche
Auszug aus BayObLG, 24.06.2002 - 5St RR 150/02
Dies kann besonders dann in Betracht kommen, wenn sich in den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Täters und dem Erfolg bewußte oder unbewußte Handlungen dritter Personen als Zwischenglieder einschalten (RGSt 56, 343/348 ff.;… BGH GA 1960, 111/112; 1969, 246/247; BGHSt 3, 62/63 f; 4, 360/361 ff.). - BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 24.06.2002 - 5St RR 150/02
Dies kann besonders dann in Betracht kommen, wenn sich in den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Täters und dem Erfolg bewußte oder unbewußte Handlungen dritter Personen als Zwischenglieder einschalten (RGSt 56, 343/348 ff.; BGH GA 1960, 111/112; 1969, 246/247; BGHSt 3, 62/63 f; 4, 360/361 ff.). - RG, 05.01.1922 - 648/21
1. Verhältnis des § 12 der Bayer. oberpolizeilichen Vorschriften zum Schutz der …
Auszug aus BayObLG, 24.06.2002 - 5St RR 150/02
Dies kann besonders dann in Betracht kommen, wenn sich in den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Täters und dem Erfolg bewußte oder unbewußte Handlungen dritter Personen als Zwischenglieder einschalten (RGSt 56, 343/348 ff.;… BGH GA 1960, 111/112; 1969, 246/247; BGHSt 3, 62/63 f; 4, 360/361 ff.).
- BayObLG, 04.07.2024 - 204 StRR 209/24
Erstreckung einer Urteilsaufhebung wegen fehlerhafter Beweiswürdigung auf nicht …
Rn. 19 Entsprechend verhält es sich bei Entscheidungen des 5. und des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu aufgehobenen Einziehungsentscheidungen (…Beschlüsse vom 02.08.2022 - 5 StR 106/22 -, juris Rn. 3;… vom 28.11.2023 - 6 StR 497/23 -, juris Rn. 6) sowie zum Sonderfall der Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (…Beschluss vom 30.04.2024 - 6 StR 66/24 -, juris Rn. 3) und - mit einer Ausnahme (s. sogleich) - bei der der Grundsatzentscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2004 zeitlich nachfolgenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt…, Beschluss vom 24.03.2011 - 2 Ss 90/11 -, juris Rn. 10; OLG Hamm…, Beschluss vom 17.11.2009 - 3 Ss 447/09 -, juris Rn. 14; OLG Koblenz…, Beschluss vom 28.01.2008 - 1 Ss 331/07 -, juris Rn. 7; so auch schon BayObLG, Beschluss vom 24.06.2002 - 5St RR 150/02 -, juris Rn. 15 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 04.03.2003 - 1 Ss 654/03 -, StraFo 2004, 213, juris Rn. 15; OLG München…, Beschluss vom 12.05.2005 - 5St RR 037/05 -, juris Rn. 6; s.a. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 10.11.2009 - III-2 Ss 215/09 - 148/09 I -, juris Rn. 9 zur Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses).
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