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Rechtsprechung
   BSG, 23.06.1983 - 5a RKn 18/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,18729
BSG, 23.06.1983 - 5a RKn 18/81 (https://dejure.org/1983,18729)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1983 - 5a RKn 18/81 (https://dejure.org/1983,18729)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - 5a RKn 18/81 (https://dejure.org/1983,18729)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 11/80

    Arbeitsplatzgestaltung - Erstattungsanspruch nach § 6 Abs 3 RehaAnglG - …

    Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 5a RKn 18/81
    Bezüglich der von einzelnen Versicherten geltend gemachten Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation ist indes das zur Zeit des anspruchsbegründenden Ereignisses oder Umstandes geltende Recht maßgebend (BSGE 52, 117 : SozR 2200 5 1237a Nr. 18 S ü6).
  • BSG, 19.08.1964 - 4 RJ 419/62

    Im Rahmen des RVO § 1242 ist eine nicht rechtskräftige Verurteilung zur …

    Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 5a RKn 18/81
    Unter Bewilligung einer Rente ist ihre Anerkennung durch den Versicherungsträger zu verstehen (…BSG SozR 2200 S 12ü1d Nr M) oder die rechtskräftige Verurteilung zur Rentenzahlung (BSGE aaO, BSGE 21, 260 : SozR Nr. 2 zu $ 12ü2 Nr. 2).
  • BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 70/79
    Auszug aus BSG, 23.06.1983 - 5a RKn 18/81
    Die Frage, ob das Revisionsgericht die Auslegung individueller rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen durch das Tatsachengericht nur darauf nachprüfen kann, ob sie den gesetzlichen Auslegungsregeln (SS 133, 157, 2ü2 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-) entspricht, denk- und erfahrungsgesetzlich möglich ist und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt oder ob zwischen den Tatsachenfeststellungen und den rechtlichen Wertungen auch bei der Auslegung von Willenserklärungen zu unterscheiden ist, mit der Folge, daß das Revisionsgericht nur an erstere gebunden ist, jedoch im übrigen zu eigener Rechtsanwendung berechtigt und verpflichtet ist (so der Senat im Urteil vom 26. Juni 1980 - 5 RJ 70/79 1981, 52;.
  • SG Darmstadt, 16.12.2013 - S 1 AL 419/10
    Rn. 65 Ein sogenannter Herstellungsanspruch besteht, wenn ein Versicherungsträger gegenüber einem Versicherten Pflichten aus einem Sozialrechtsverhältnis, insbesondere die zur Aufklärung und Beratung, verletzt und ihm dadurch sozialrechtlich einen Schaden zugefügt hat, den der Versicherungsträger durch eine gesetzlich zulässige Amtshandlung ausgleichen kann, die den Zustand herstellt, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre (vgl. nur BSG, 23.06.1983 - 5a RKN 18/81 - unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 23.09.1981 - 11 RA 78/80

    Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen (AVG § 82) bei Gewährung einer …

    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1983-03-24 1 RJ 2/82 Vergleiche BSG 1983-06-23 5a RKn 18/81 Vergleiche.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 1192/07

    Anerkenntnis; Rücknahme; Anfechtung; Auslegung

    Rn. 37 Schließlich ist die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. Juni 1983 - 5a RKn 18/81, zitiert nach juris) in Bezug zu nehmen.
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