Rechtsprechung
| BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 6/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Heranziehung von Tarifverträgen - Bewertung der knappschaftlichen Arbeit - Bergmannsrente wegen Berufsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BSG, 30.03.1977 - 5 RKn 13/76
Bergmannsrente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit - Verweisung auf …
Auszug aus BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 6/84
Die Differenz zwischen den Tariflöhnen der Gruppe 07 unter Tage (Bandaufseher) und der Gruppe 04 über Tage (Hilfsarbeiter im Büro) liegt mit 10, 5% unterhalb des Grenzwertes von 12, 5 v.H., der seit der Entscheidung des Senats vom 30. März 1977 (BSGE 43, 233, 235 = SozR a.a.O. Nr. 16) für die Prüfung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit i.S. des § 45 Abs. 2 RKG als maßgebend angesehen wird.Für den Anschläger 2 unter Tage, der ebenso wie der Bandaufseher nach der Lohngruppe 07 unter Tage entlohnt wird, hat der Senat entschieden, bei der Tätigkeit des Hilfsarbeiters im Büro handele es sich nicht um eine solche von Personen mit ähnlicher Ausbildung sowie gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten i.S. des § 45 Abs. 2 RKG (Urteil vom 30. März 1977, BSGE 43, 233, 236 = SozR a.a.O. Nr. 16).
- BSG, 29.08.1974 - 5 RKn 37/73
Knappschaftlicher Hauptberuf - Wirtschaftlicher Wert - Feststellung - …
Auszug aus BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 6/84
Ist entsprechenden Anhaltspunkten nachzugehen und ergeben die Ermittlungen im Einzelfall insofern kein klares Bild, läßt sich aber trotz der relativ hohen tariflichen Einstufung hinreichend deutlich erkennen, daß diese ihren Grund nicht in den positiven Qualitätsmerkmalen haben kann, so kann daraus allein auf die Bedeutung anderer Gründe für die höhere Einstufung geschlossen werden (so BSGE 38, 91 = SozR 2600 § 45 Nr. 7;… vgl. auch BSGE 46, 118, 120 f. = SozR a.a.O. Nr. 21).Zu dieser Berufsgruppe hat der Senat frühere Lehrhauer im Steinkohlenbergbau (jetzt Neubergleute) gerechnet, für die die Tätigkeit des Hilfsarbeiters im Büro keine von Personen mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten sei (so in SozR 2600 § 45 Nr. 7).
- BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/81
Verweisungstätigkeit; Qualitative Bewertung; Heranziehung von Tarifverträgen
Auszug aus BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 6/84
Nach wie vor gilt, daß es sich insoweit nur um eines unter mehreren Hilfsmitteln handelt, um die objektive Qualität des "bisherigen Berufs" bzw. der "bisher verrichteten knappschaftlichen Arbeit" und der Verweisungstätigkeiten zu bestimmen (vgl. Urteil des 1. Senats vom 3. November 1982 in SozR 2200 § 1246 Nr. 102 m.w.N.).
- BSG, 27.01.1981 - 5b/5 RJ 76/80
Facharbeiter - Verweisbarkeit - Einstufung - Vergleichbarkeit von Tarifverträgen
Auszug aus BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 6/84
Vielmehr ist entscheidend der aus den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und dem Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages zu entnehmende qualitative Wert, wobei die zu vermutende Richtigkeit der Einstufung durchaus widerlegt werden kann (so Urteile des 5b Senats in BSGE 51, 135, 138 = SozR 2200 § 1246 Nr. 77;… vgl. auch SozR a.a.O. Nr. 106). - BSG, 03.10.1984 - 5b RJ 20/84
Bewertung der Tätigkeit des Briefzustellers - Facharbeitertätigkeit - …
Auszug aus BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 6/84
Dabei hat das BSG in ständiger Rechtsprechung die tarifliche Einstufung als zuverlässiges Indiz für die Qualität einer Tätigkeit angesehen (vgl. Urteile des 5b Senats vom 1. Dezember 1983 und 1. Februar 1984 in SozR 2200 § 1246 Nrn. 111 und 116 sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 3. Oktober 1984 - 5b RJ 20/84 und 5b RJ 28/84 m.w.N. -). - BSG, 28.01.1982 - 5a RKn 11/81
Bergmannsrente; Verminderte bergmännische Berufsfähigkeit; Knappschaftliche …
Auszug aus BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 6/84
Die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für den Anspruch auf Bergmannsrente allein maßgebenden Tätigkeiten in knappschaftlichen Betrieben (vgl. Urteil des Senats vom 28. Januar 1982 in SozR 2600 § 45 Nr. 34 m.w.N.) lassen eine berufliche Entwicklung des Klägers hin zu einem Ausbildungsberuf (Lehrberuf) oder zu einem sonstigen Ausbildungsberuf (Anlernberuf) nicht erkennen. - BSG, 03.10.1984 - 5b RJ 28/84
Postzusteller - Facharbeiter - Berufsunfähigkeitsrente
Auszug aus BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 6/84
Dabei hat das BSG in ständiger Rechtsprechung die tarifliche Einstufung als zuverlässiges Indiz für die Qualität einer Tätigkeit angesehen (vgl. Urteile des 5b Senats vom 1. Dezember 1983 und 1. Februar 1984 in SozR 2200 § 1246 Nrn. 111 und 116 sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 3. Oktober 1984 - 5b RJ 20/84 und 5b RJ 28/84 m.w.N. -). - BSG, 07.09.1982 - 1 RJ 102/81
Berufsausbildung; Facharbeiter; Kraftfahrer; Leitberuf; Berufstätigkeit ohne …
Auszug aus BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 6/84
Dabei wird indes nicht genügend beachtet, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG dem Merkmal "ähnliche Ausbildung" keine selbständige entscheidende Bedeutung beizumessen ist (…vgl. SozR Nr. 42 zu § 45 RKG; SozR 2200 § 1246 Nr. 94 m.w.N.).
- BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 89/98 R
Berufsunfähigkeit eines als Beamtendiensttuer tätigen Briefzustellers
Die bloße Ausübung von Facharbeitertätigkeiten in einem Teilbereich reicht grundsätzlich nur für eine Einstufung als Angelernter aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprochen haben sollte (…vgl BSGE 53, 69, 74 = SozR 2600 § 45 Nr. 32; BSGE 57, 35, 37 = SozR 2600 § 45 Nr. 37;… BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 129;… BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27). - BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84
Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang - …
Wie der 5a Senat des BSG im Urteil vom 13. März 1985 - 5a RKn 6/84 - bereits klargestellt hat, stellt der Rückgriff auf die tarifliche Einstufung nur eines unter mehreren Hilfsmitteln dar, um die objektive Qualität des bisherigen Berufs und der Verweisungstätigkeiten zu bestimmen (…vgl. Urteil des 1. Senats vom 3. November 1982 in SozR 2200 § 1246 Nr. 102 m.w.N.). - BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96
Verweisbarkeit bei Rente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit
Innerhalb eines geschlossenen Tarifsystems, wie für den Bergbau typisch, spricht eine Vermutung dafür, daß sich die tarifvertragliche Entlohnung in der Regel am qualitativen Wert der erfaßten Tätigkeit ausrichtet, also bei einer festgestellten wirtschaftlichen Gleichwertigkeit in der Regel der Schluß erlaubt ist, daß "mit der wesentlichen wirtschaftlichen Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Arbeiten auch die wesentliche Gleichwertigkeit der Kenntnisse und Fähigkeiten der Personen verbunden sein wird, welche die Hauptberufstätigkeit und die Verweisungstätigkeit auszuüben pflegen" (…vgl bereits BSG SozR Nr. 33 zu § 45 RKG mwN; SozR 2600 § 45 Nr. 37). - LSG Hessen, 24.01.1989 - L 12 J 544/88
Tankwart; Rentenversicherung; Ungelernt; Facharbeiter; Leitberuf; Angelernter; …
Beim Fehlen Solcher Anhaltspunkte, die auf nicht qualitätsorientierte Einstufungskriterien hindeuten können, ist die Bewertung durch die Tarifpartner zu akzeptieren, weil sie den qualitativen Wert der Tätigkeit zuverlässig widerspiegelt (BSG, Urteil vom 13. März 1985 - 5 a RKn 6/84 in SozR 2600 § 45 RKG Nr. 37 und in Breithaupt 1985, 849-853).
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