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Rechtsprechung
   BSG, 06.08.1986 - 5a RKnU 4/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,9540
BSG, 06.08.1986 - 5a RKnU 4/85 (https://dejure.org/1986,9540)
BSG, Entscheidung vom 06.08.1986 - 5a RKnU 4/85 (https://dejure.org/1986,9540)
BSG, Entscheidung vom 06. August 1986 - 5a RKnU 4/85 (https://dejure.org/1986,9540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufskrankheit - Krankheitsbeginn - Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 4/95

    Anspruch auf Unfallrente

    Da § 551 Abs. 3 Satz 2 RVO bei Berufskrankheiten als Zeitpunkt des Arbeitsunfalles den Beginn der Krankheit bestimmt, läßt sich auch nicht, wie die Beklagte es unter Hinweis auf § 576 RVO und Pöhl/Kozian in Kompaß 1995, 128, sowie auf das Urteil des BSG vom 6. August 1986 (5a RKnU 4/85, SozR 2200 § 576 Nr. 2 = Breithaupt 1987, 107ff.) für richtig hält, auf den Zeitpunkt des "Erleidens" der Krankheit abstellen, also auf den Zeitpunkt, zu dem die schädlichen Einwirkungen bestanden, die zur Krankheit führten.
  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 36/92

    Arbeitsunfall - Ausbildung - Beamter

    Damit ist § 576 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) grundsätzlich nicht auf den Beamten anzuwenden, der bereits vor seiner Beamtentätigkeit einen Arbeitsunfall erlitten hat (s BSG Urteil vom 6. August 1986 - 5a RKnU 4/85 - Breith 1987, 107; BSG Urteil vom 4. Februar 1987 - 5a RKnU 5/85 - HV-Info 1987, 1026 für Beamte, die zwar vor Beginn ihrer Beamtentätigkeit eine Berufskrankheit erlitten hatten, bei denen die gesundheitlichen Folgen aber erst während der Beamtentätigkeit auftraten;… s ferner Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 440, S 40/41;… Bereiter-Hahn/Schicke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl, § 576 RdNr 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2019 - L 1 U 1249/18
    Die Auffassung der Beklagten, das Urteil des BSG vom 06.08.1986 (5a RKnU 4/85, juris) belege, dass es vorliegend maßgeblich darauf ankomme, wann die Erkrankung "erlitten" war, was erst mit dem Ende der schädlichen Einwirkung als Beamter der Fall gewesen sei, so dass hier Leistungen nach dem SGB VII nicht einschlägig seien, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LSG Hessen, 01.08.2001 - L 3 U 176/01

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - …

    Zwar kann eine Hepatitis B-Infektion grundsätzlich die Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalles einer BK nach der Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV erfüllen, selbst wenn eine Krankheit im Sinne der Krankenversicherung mit Behandlungsbedürftigkeit oder eine MdE in rentenberechtigendem Grade als zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen fehlen (…siehe dazu auch BSG SozR 2200 § 551 Nrn. 35, 31;… SozR 5670 Anlage 1 Nr. 3102 Nr. 1; SozR 5670 Anlage 1 Nr. 5101 Nr. 4 und SozR 2200 § 576 Nr. 2 sowie Urteil des Hessischen LSG vom 25. August 1993 Az. L-3/U-232/92).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1985 - L 2 BU 59/82

    Zur Frage der Anwendung des § 576 Abs. 1 RVO (JAV für Beamte und Soldaten) auf …

    HVBG HVBG-Info 15/1985 vom 08.08.1985, S. 0045 - 0054, DOK 402.6:376/017-LSG Zur Frage der Anwendung des § 576 Abs. 1 RVO (JAV für Beamte und Soldaten) auf Renten wegen Berufskrankheit (Meniskuserkrankung und Silikose) - Urteile des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.02.1985 - L 2 BU 59/82 - und - L 2 BU 43/84 Zur Frage der Anwendung des § 576 Abs. 1 RVO (JAV für Beamte u. Soldaten) auf Renten wegen Berufskrankheit (Meniskuserkrankung u. Silikose); hier: Nicht rechtskräftige Urteile des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.02.1985 - L 2 BU 59/82 - (Revision läuft unter Az.: 5a RKnU 4/85) und - L 2 BU 43/84 - (Revision läuft unter Az.: 5a RKnU 5/85) - vom Ausgang der Verfahren wird berichtet werden - Das LSG für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 21.02.1985 - L 2 BU 59/82 - entschieden, daß eine Begrenzung der dem Kläger (Bergamtmann) wegen der Folgen einer Berufskrankheit nach Nr. 2102 der Anlage 1 zur BeKV (Meniskuserkrankung) an sich zustehenden Rentenansprüche (20 %ige UV-Rente) gemäß § 576 Abs. 1 Satz 2 RVO nicht eingetreten ist.
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