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| BSG, 04.02.1987 - 5a RKnU 5/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 13.10.1993 - 2 RU 36/92
Arbeitsunfall - Ausbildung - Beamter
Damit ist § 576 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) grundsätzlich nicht auf den Beamten anzuwenden, der bereits vor seiner Beamtentätigkeit einen Arbeitsunfall erlitten hat (s BSG Urteil vom 6. August 1986 - 5a RKnU 4/85 - Breith 1987, 107; BSG Urteil vom 4. Februar 1987 - 5a RKnU 5/85 - HV-Info 1987, 1026 für Beamte, die zwar vor Beginn ihrer Beamtentätigkeit eine Berufskrankheit erlitten hatten, bei denen die gesundheitlichen Folgen aber erst während der Beamtentätigkeit auftraten;… s ferner Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 440, S 40/41;… Bereiter-Hahn/Schicke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl, § 576 RdNr 2). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1985 - L 2 BU 59/82
Zur Frage der Anwendung des § 576 Abs. 1 RVO (JAV für Beamte und Soldaten) auf …
HVBG HVBG-Info 15/1985 vom 08.08.1985, S. 0045 - 0054, DOK 402.6:376/017-LSG Zur Frage der Anwendung des § 576 Abs. 1 RVO (JAV für Beamte und Soldaten) auf Renten wegen Berufskrankheit (Meniskuserkrankung und Silikose) - Urteile des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.02.1985 - L 2 BU 59/82 - und - L 2 BU 43/84 Zur Frage der Anwendung des § 576 Abs. 1 RVO (JAV für Beamte u. Soldaten) auf Renten wegen Berufskrankheit (Meniskuserkrankung u. Silikose); hier: Nicht rechtskräftige Urteile des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.02.1985 - L 2 BU 59/82 - (Revision läuft unter Az.: 5a RKnU 4/85) und - L 2 BU 43/84 - (Revision läuft unter Az.: 5a RKnU 5/85) - vom Ausgang der Verfahren wird berichtet werden - Das LSG für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 21.02.1985 - L 2 BU 59/82 - entschieden, daß eine Begrenzung der dem Kläger (Bergamtmann) wegen der Folgen einer Berufskrankheit nach Nr. 2102 der Anlage 1 zur BeKV (Meniskuserkrankung) an sich zustehenden Rentenansprüche (20 %ige UV-Rente) gemäß § 576 Abs. 1 Satz 2 RVO nicht eingetreten ist.
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