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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.07.2023 - 5a Ws 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18323
OLG Frankfurt, 21.07.2023 - 5a Ws 1/21 (https://dejure.org/2023,18323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.2023 - 5a Ws 1/21 (https://dejure.org/2023,18323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 2023 - 5a Ws 1/21 (https://dejure.org/2023,18323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

  • Justiz Hessen

    Fortbestehen der Beschwer als Voraussetzung für Sachentscheidung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Rückwirkende Bestellung

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 27 KLs 4/21
  • OLG Frankfurt, 21.07.2023 - 5a Ws 1/21
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2023 - 5a Ws 1/21
    Ein solcher Fall liegt hier nach wirksamen Rücknahme der Anklage durch den Generalbundesanwalt und der damit einhergehenden Verfahrensbeendigung gegen den ehemaligen Angeschuldigten vor, weil die Beiordnung eines Pflichtverteidigers allein im öffentlichen Interesse zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs erfolgt (BGH, Beschluss vom 18. August 2020, StB 25/20, juris, Rn. 6 f) und das beanstandete Geschehen nun nicht mehr im Sinne des Beschwerdeführers korrigiert werden kann.
  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 2 Ws 112/20

    Notwendige Verteidigung: Anspruch eines Beschuldigten auf rückwirkende Bestellung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2023 - 5a Ws 1/21
    Die Beschwer fehlt, wenn das beanstandete Geschehen nicht mehr korrigiert werden kann oder wenn es durch die Entwicklung des Verfahrens überholt ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020, 2 Ws 112/20, juris, Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2026 - 2 Ws 81/26
    Etwas anderes folgt nicht aus Art. 4 Abs. 1 der PKH-Richtlinie (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 Ws 28/22 (S) -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 5a Ws 1/21 -, juris; OLG Hamburg Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20, BeckRS 2020, 27077; a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Ws 529/22 BeckRS 2022; OLG Dresden Beschluss vom 3. August 2023 - 4 Ws 2/21, BeckRS 2023, 56936 m.w.N.).
  • LG Hannover, 05.02.2025 - 101 Qs 7/25

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit, zeitnahe …

    Im Fall einer beantragten Verteidigerbeiordnung kann sie nach obergerichtlicher Rechtsprechung dadurch entfallen, dass das betroffene Ermittlungsverfahren endgültig eingestellt und damit eine Bestellung eines Verteidigers rechtlich unmöglich geworden ist (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 5a Ws 1/21, juris Rn. 9 f; OLG Hamburg…, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20, juris Rn. 13 ff.).

    An diesen Grundsätzen hat sich auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neureglung der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 nichts geändert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 5a Ws 1/21, juris Rn. 10).

  • LG Münster, 15.06.2026 - 20 Qs 23/26

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Die Beschwer fehlt, wenn das beanstandete Geschehen nicht mehr korrigiert werden kann oder wenn es durch die Entwicklung des Verfahrens überholt ist (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 5a Ws 1/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Keineswegs sieht die Richtlinie vor, den Beschuldigten nachträglich in jedweder Phase des Verfahrens von den Kosten der Verteidigung frei zu halten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 5a Ws 1/21 -, juris Rn. 16 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 -, juris Rn. 15).

  • LG Magdeburg, 25.06.2025 - 21 Ws 4/25

    Pflichtverteidiger, Gesamtstrafe, Schwere der Tat, rückwirkende Bestellung, …

    Nach einer Auffassung - der die Kammer bislang in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist -scheidet eine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung ausnahmslos aus, weil diese gesetzlich nicht vorgesehen sei, nicht mehr der ordnungsgemäßen Durchführung des Strafverfahrens, sondern nur noch dem Kosteninteresse dienen könne, welches nicht Zweck der Beiordnungsvorschriften sei, und auf etwas Unmögliches gerichtet sei, weil das Wahlverteidigerverhältnis nicht nachträglich in ein Pflichtverteidigerverhältnis umgewandelt werden könne (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09.04.2020, Az. 2 Ws 30 - 31/20; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.09.2020, Az. 2 Ws 112/20; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021, Az. 1 Ws 12/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2023, Az. 2 Ws 91/23; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.07.2023, Az. 5a Ws 1/21 ; vgl. für die bis zum 12.12.2019 geltende Rechtslage auch OLG Naumburg, Beschluss vom 24.06.2005, Az. 1 Ws 342/05 ).
  • LG Limburg, 26.01.2024 - 2 Qs 4/24

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit, Bescher

    Auch nach der Neuregelung der §§ 140 ff. StPO durch die Richtlinie (EU) 2016/1919 vom 26.10.2016 (sog. "PKH-Richtlinie") und deren Umsetzung durch das Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 verbleibt es dabei, dass eine sog. rückwirkende Beiordnung als Pflichtverteidiger ausgeschlossen ist (so auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.07.2023 - 5a Ws 1/21; LG Berlin, Beschl. v. 20.06.2023 - 534 Qs 97/23; LG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.06.2023 - 5/27 Qs 22/23, jew. zit. n. juris.).
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