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| BSG, 27.01.1981 - 5b/5 RJ 56/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rentenversicherungsträger - Wiederaufgelebte Witwenrente - Auflösung der zweiten Ehe - Unterhaltsverzicht - Witwenrente - Anhörung
Verfahrensgang
- SG Marburg, 08.06.1977 - S 4 J 87/76
- BSG, 27.01.1981 - 5b/5 RJ 56/80
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R
Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer …
Eine solche Einschränkung ergibt sich insbesondere nicht aus dem Umstand, dass die Erstattung nach § 50 Abs. 1 SGB X ohnehin akzessorisch zu der hier bestandskräftigen Aufhebung ist, weil es sich bei § 24 Abs. 2 SGB X um einen abschließenden Ausnahmekatalog handelt, wie sich aus der rechtsstaatlichen Bedeutung der Anhörung und dem Vergleich mit § 28 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ergibt, der eine Generalklausel mit Beispielen enthält (…stRspr BSGE 44, 207 = SozR 1200 § 34 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 34 Nr. 14; Vogelgesang in Hauck/Noftz, SGB X, Stand 2011, § 24 RdNr 10). - BSG, 19.02.1992 - GS 1/89
Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren
Der GS hat auch bei den Senaten angefragt, die unter Geltung des durch § 24 SGB X ersetzten § 34 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) ebenso wie der 4. Senat entschieden haben (…vgl Urteile des 2. Senats vom 28. Juli 1977, 2 RU 31/77, SozR 1200 § 34 Nr. 2 = BSGE 44, 207 …und vom 31. Oktober 1978, 2 RU 39/78, SozR 1200 § 34 Nr. 4; Urteil des 5. Senats vom 27. Januar 1981, 5b/5 RJ 56/80, SozR 1200 § 34 Nr. 14; Urteil des 7. Senats vom 18. Februar 1982, 7 RAr 92/80). - LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 12/14
Gesetzliche Rentenversicherung, Sozialverwaltungsverfahren
Die Ausnahmeregelung des § 24 Abs. 2 Nr. 5 SGB X greift nur dann ein, wenn die Veränderung des Einkommens der einzige entscheidungsrelevante Gesichtspunkt für den Erlass des Verwaltungsaktes ist (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 1981, 5b/5 RJ 56/80, juris = SozR 1200 § 34 Nr. 14), nicht hingegen, wenn außer den Einkommensverhältnissen noch weitere Feststellungen zu treffen sind (…vgl. Vogelsang in: Hauck/Noftz, SGB, 04/12, § 24 SGB X, Rdnr. 32), wie zum Beispiel für die nach § 50 Abs. 3 SGB X festgesetzte Erstattungsforderung (vgl. BSG…, Urteil vom 6. September 2017, B 13 R 21/15 R, juris, Rdnr. 15). - LSG Bayern, 29.11.2002 - L 14 KG 33/99 Eine "Anpassung" beinhaltet nicht nur eine Änderung der Höhe der Sozialleistung, sondern ggf. auch den Wegfall (BSG vom 27.01.1981 - 5 b/5 RJ 56/80 in SozR 1200 § 34 Nr. 14); besondere, überraschende oder zumindest für den Bürger nicht ersichtliche, zusätzliche Umstände, worauf die geänderten Einkommensverhältnisse (hier Bruttobezüge des Kindes) beruhen und weswegen sie angerechnet werden, lagen nicht vor (…BSG, a.a.O., zu dem Sonderfall der Anrechnung des "einkommensabhängigen" Unterhaltsanspruchs auf die wieder aufgelebte Witwenrente, wenn hier zugleich die Umstände des erklärten Unterhaltsverzichts festzustellen und zu würdigen waren).
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