Rechtsprechung
| BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 28/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,8315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verurteilung eines Versicherungsträgers - Wiederaufnahmeverfahren - Kinderzuschuß - Hochschulstudium - Ausländisches Kind
Verfahrensgang
- SG Berlin, 17.09.1982 - S 73 KR 56/82
- BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 28/86
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 22.02.1990 - 4 RA 38/89
Schulsaubildung - Übergangszeit - Fortdauer
In sonstigen Fällen eines längeren Zeitraumes zwischen beiden Ausbildungsabschnitten gelte dies nicht; dem über 18 Jahre alten Kind sei dann zuzumuten, einen solchen Zeitraum durch eine Erwerbstätigkeit zu nutzen (s. auch der 5. Senat des BSG in SozR 2200 § 1262 Nr. 36). - BSG, 29.04.1997 - 5 RJ 84/95
Anspruch auf Waisenrente bei Bezug von Erziehungsgeld
In extensiver Auslegung hat die Rechtsprechung zudem ein in einer Ausbildungsordnung nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum unter bestimmten Voraussetzungen als Berufsausbildung angesehen (…BSG Urteil vom 3. November 1987 - 10 RKg 13/86 - SozR 5870 § 2 Nr. 53) und eine nicht vermeidbare Zwischenzeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten - insbesondere zwischen Abitur und nächstmöglicher Immatrikulation an einer Hochschule - unschädlich sein lassen (…BSG Urteil vom 12. November 1969 - 4 RJ 495/65 - SozR Nr. 38 zu § 1267 RVO ;… Urteil vom 2. Dezember 1970 - 4 RJ 479/68 - SozR Nr. 42 zu § 1267 RVO ;… Urteil vom 19. Mai 1983 - 1 RA 1/83 - SozR 2200 § 1262 Nr. 26; Urteil vom 15. Oktober 1986 - 5b RJ 28/86 - SozR 2200 § 1262 Nr. 36). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - L 18 RA 15/03
Rentenversicherung
Das lässt sich nach der Entscheidung des 1. Senats des BSG vom 19.05.1983 (…SozR 2200 § 1262 Nr. 26), der sich der erkennende Senat anschließt, bei beabsichtigtem Studium regelmäßig nur für den üblichen und zeitlich überschaubaren Zeitraum von einigen Monaten zwischen Abitur und dem Beginn des nächsten Hochschulsemesters annehmen" (so BSG vom 15.10.1986, Az 5b RJ 28/86, SozR 2200 § 1262 Nr. 36).Der dem BSG in jenem Rechtsstreit vorliegende Sachverhalt betraf allerdings einen Zeitraum vor dem 01.01.1982, d.h. vor Inkrafttreten des Neunten Änderungsgesetzes zum Bundeskindergeldgesetz vom 22.12.1981 am 01.01.1982.
dejure.org
Übersicht BSG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.