Rechtsprechung
| BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 56/81 |
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Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BSG, 30.06.1966 - 12 RJ 162/64
Aufnahme eines Kindes bei den Großeltern - Gemeinsamer Haushalt von Mutter und …
Auszug aus BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 56/81
Daran fehlt es nach der ständigen zur Waisenrente und zum Kinderzuschuß ergangenen Rechtsprechung des BSG, wenn das Enkelkind zusammen mit seiner Mutter beim Großvater oder bei den Großeltern lebt (…vgl BSGE 19, 106 : SozR Nr. 6 zu 5 1262 RVG; BSGE 25, 109 : SozR Nr. 1ü zu 5 1262 BVG und SozR Nr. 29 zu 5 1267 RVG;… SozR Nr. 5 zu 5 2 BKGG; BSG - Urteil vom 2". Februar 1965 - & RJ 277/63). - BSG, 25.04.1963 - 4 RJ 341/61
Auszug aus BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 56/81
Daran fehlt es nach der ständigen zur Waisenrente und zum Kinderzuschuß ergangenen Rechtsprechung des BSG, wenn das Enkelkind zusammen mit seiner Mutter beim Großvater oder bei den Großeltern lebt (vgl BSGE 19, 106 : SozR Nr. 6 zu 5 1262 RVG;… BSGE 25, 109 : SozR Nr. 1ü zu 5 1262 BVG und SozR Nr. 29 zu 5 1267 RVG;… SozR Nr. 5 zu 5 2 BKGG; BSG - Urteil vom 2". Februar 1965 - & RJ 277/63). - BSG, 10.07.1969 - 7 RKg 17/66
Gemeinsamer Haushalt - Aufnahme von Enkelkindern - Aufnahme in großelterlichen …
Auszug aus BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 56/81
An dieser Rechtsprechung des BSG hat sich durch das Urteil des BSG vom 10. Juli 1969 (BSG 30, 28 : SozR Nr M zu 5 2 BKGG), auf das sich das LSG beruft, schon deswegen nichts geändert, weil es zur Frage, ob das Kind in den Haushalt des Großvaters "aufgenommen" worden ist, keine abweichenden und abschließenden Rechtsausführungen gemacht hat. - BSG, 13.03.1975 - 12 RJ 90/74
Anspruch auf Waisenrente - Enkelkind - Aufnahme in den Haushalt
Auszug aus BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 56/81
Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden hat, erfordert die Aufnahme in den Haushalt des Großvaters die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art (vgl BSGE 39, 207, 208 : SozR 2200 5 1267 Nr. 10 mwN).
- BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 34/01 R
Waisenrente - Haushaltsaufnahme des Enkels durch Großmutter - letzter …
Das Bestehen eines eltern- bzw familienähnlichen Bandes wurde "jedenfalls so lange" angenommen, wie der Enkel (mit seiner Mutter) bei dem versicherten Großelternteil wohnte (…vgl BSG Urteil vom 8. Juli 1998 - B 13 RJ 97/97 R - SozR 3-2200 § 1267 Nr. 6), der Mutter und den Großeltern der Haushalt, in dem der Enkel lebte, zumindest gemeinsam zuzuordnen war (vgl BSG Urteil vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 56/81 - Volltext in JURIS), und der Großelternteil mithin "neben der Wohnungsgewährung" und Zuwendung von Fürsorge nicht unerheblichen Bar- oder/und Betreuungsunterhalt leistete (…Senatsurteil vom 22. April 1992 - 5 RJ 28/91 - SozR 3-2200 § 1267 Nr. 2). - BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 28/91
Sozialversicherung - Waisenrente - Aufnehmen in den Haushalt - Enkel - …
Der Senat hat in Bestätigung dieser Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 56/81 - die Haushaltsaufnahme bei dem Großvater verneint, wenn das Kind im Haushalt der Großeltern lebt und die leibliche Mutter ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung ihrer Eltern hat und nur während der Woche außerhalb tätig ist und am Arbeitsort lediglich ein möbliertes Zimmer hat. - BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 58/90
Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern und Kind
Mit der Formulierung, daß ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen dem Kind und seinen (leiblichen) Eltern nicht mehr bestehen dürfe, ist in der Sache die Rechtsprechung aufgenommen worden, nach der ein Pflegekindschaftsverhältnis nur angenommen werden kann, wenn - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal - auch die Beziehungen zwischen Eltern und Kind gelöst sind (vgl. dazu BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; Urteil vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 56/81 -).
- BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 64/89
Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Großmutter
In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist der Senat davon ausgegangen, daß Mutter und Großmutter i.S. der für das Pflegeverhältnis notwendigen Verbundenheit der Kinder mit Eltern nicht nebeneinander ein zweifaches Familienband mit dem Kind gleichzeitig unterhalten können (so bereits BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; Urteil vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 56/81 -; vgl. auch BSGE 25, 109, 111; 30, 28, 29 f). - LSG Bayern, 19.02.2009 - L 18 R 585/03
Halbwaisenrente - Haushaltsaufnahme - überwiegender Unterhalt - Großmutter
Das Bestehen eines eltern- bzw. familienähnlichen Bandes wurde "jedenfalls solange" angenommen, wie der Enkel (mit seiner Mutter) bei dem versicherten Großelternteil wohnte (vgl. BSG…, Urteil vom 08.07.1998 - B 13 RJ 97/97 R - SozR 3-2200 § 1267 Nr. 6), der Mutter und den Großeltern der Haushalt, in dem der Enkel lebte, zumindest gemeinsam zuzuordnen war (vgl. BSG, Urteil vom 10.02.1983 - 5b RJ 56/81 - Volltext in JURIS) und der Großelternteil mithin neben der Wohnungsgewährung und Zuwendung von Fürsorge nicht unerheblichen Bar- oder/und Betreuungsunterhalt leistete (BSG…, Urteil vom 22.04.1992 - 5 RJ 28/91 - SozR 3-2200 § 1267 Nr. 2). - BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 45/89
Kindererziehungszeiten für Großmütter als Pflegemütter
Auch der erkennende Senat hat im Urteil vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 56/81 - ein Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art zum Großvater verneint, wenn das Kind zusammen mit seiner Mutter bei den Großeltern lebt und das Kind von der Familiengemeinschaft mit der Mutter nicht getrennt worden ist. - BSG, 29.11.1990 - 5 RJ 35/90
Voraussetzungen für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ihrer Enkelkinder …
In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des BSG ist der Senat davon ausgegangen, daß Mutter und Großmutter i.S. der für das Pflegeverhältnis notwendigen Verbundenheit der Kinder mit Eltern nicht nebeneinander ein zweifaches Familienband mit dem Kind gleichzeitig unterhalten können (so bereits BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; Urteil vom 10. Februar 1983 - 5b RJ 56/81 -; vgl. auch BSGE 25, 109, 111; 30, 28, 29f). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1986 - L 13 An 118/85
Rentenversicherung; Enkel; Haushalt; Großeltern; Aufnahme; Mutter; Zurechnung; …
Entscheidend ist, wem - unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles - der Haushalt, in dem das Enkelkind gelebt hat, zuzurechnen ist und ob das Enkelkind bei den Großeltern nicht nur räumlich untergebracht, sondern dort auch familienhaft aufgenommen, verantwortlich betreut und versorgt worden ist (Abweichung von BSG 1983-02-10 5b RJ 56/81).
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