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Rechtsprechung
   BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1340
BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85 (https://dejure.org/1986,1340)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1986 - 5b RJ 82/85 (https://dejure.org/1986,1340)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1986 - 5b RJ 82/85 (https://dejure.org/1986,1340)
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Wird zitiert von ... (105)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84

    Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter - …

    Auszug aus BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85
    Der in 2 Jahren ausgebildete "Hochbaufacharbeiter" in der Bauwirtschaft gehört nicht der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters, sondern dem oberen Bereich der Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten an und ist als solcher auf ungelernte Tätigkeiten von nur ganz geringem qualitativen Wert nicht verweisbar (Anschluß an BSG 28.11.1985 4a RJ 51/84 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132, BSG 7.8.1986 4a RJ 73/84 = SozR 2200 § 1246 Nr. 138).

    Darin werden die Arbeiterberufe unterteilt in Gruppen, die durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters, des sonstigen Ausbildungsberufes bzw. des Angelernten und des ungelernten Arbeiters charakterisiert werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1977 in BSGE 43, 243, 245 f.; aus der jüngeren Rechtsprechung des BSG Urteile des 4a Senats vom 28. November 1985 in SozR 2200 § 1246 Nr. 132 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 7. August 1986 - 4a RJ 73/84 - m.w.N.).

    Die neuere Rechtsprechung des BSG geht dahin, daß zur Gruppe mit dem Leitberuf des sonstigen Ausbildungsberufs diejenigen Tätigkeiten gehören, die eine Ausbildungszeit von längstens zwei Jahren Dauer erfordern und die Gruppe der Facharbeiter grundsätzlich eine längere Ausbildung als zwei Jahre, voraussetzt (vgl. BSGE 55, 45, 51; SozR aaO Nr. 109, Urteile des 4a Senats vom 28. November 1985 und 7. August 1986 aaO).

  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor …

    Auszug aus BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85
    In einer Reihe von Entscheidungen ist ohne nähere Begründung davon ausgegangen worden, Berufe mit einer Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren seien der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zuzuordnen (…so Urteile des erkennenden Senats vom 30. März 1977 aaO S. 245 und in SozR aaO Nr. 106;… ebenso BSG in SozR aaO Nrn. 34, 86 und102; vgl. auch Urteile des 4. Senats vom 4. April 1984 - 4 RJ 111/83 - und des 11. Senats vom 13. Dezember 1984 in BSGE 57, 291, 299).

    Soweit der 11. Senat im Urteil vom 13. Dezember 1984 (aaO S. 298 f.) davon ausgeht, in der Angestelltenversicherung beginne die den Facharbeitern vergleichbare Gruppe bei einer Ausbildungszeit von zwei Jahren, zwingt das den erkennenden Senat nicht, den Großen Senat des BSG anzurufen.

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des …

    Auszug aus BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85
    Darin werden die Arbeiterberufe unterteilt in Gruppen, die durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters, des sonstigen Ausbildungsberufes bzw. des Angelernten und des ungelernten Arbeiters charakterisiert werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1977 in BSGE 43, 243, 245 f.;… aus der jüngeren Rechtsprechung des BSG Urteile des 4a Senats vom 28. November 1985 in SozR 2200 § 1246 Nr. 132 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 7. August 1986 - 4a RJ 73/84 - m.w.N.).

    In einer Reihe von Entscheidungen ist ohne nähere Begründung davon ausgegangen worden, Berufe mit einer Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren seien der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zuzuordnen (so Urteile des erkennenden Senats vom 30. März 1977 aaO S. 245 und in SozR aaO Nr. 106;… ebenso BSG in SozR aaO Nrn. 34, 86 und102; vgl. auch Urteile des 4. Senats vom 4. April 1984 - 4 RJ 111/83 - und des 11. Senats vom 13. Dezember 1984 in BSGE 57, 291, 299).

  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von …

    Auszug aus BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85
    Der in 2 Jahren ausgebildete "Hochbaufacharbeiter" in der Bauwirtschaft gehört nicht der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters, sondern dem oberen Bereich der Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten an und ist als solcher auf ungelernte Tätigkeiten von nur ganz geringem qualitativen Wert nicht verweisbar (Anschluß an BSG 28.11.1985 4a RJ 51/84 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132, BSG 7.8.1986 4a RJ 73/84 = SozR 2200 § 1246 Nr. 138).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85
    Die neuere Rechtsprechung des BSG geht dahin, daß zur Gruppe mit dem Leitberuf des sonstigen Ausbildungsberufs diejenigen Tätigkeiten gehören, die eine Ausbildungszeit von längstens zwei Jahren Dauer erfordern und die Gruppe der Facharbeiter grundsätzlich eine längere Ausbildung als zwei Jahre, voraussetzt (vgl. BSGE 55, 45, 51;… SozR aaO Nr. 109, Urteile des 4a Senats vom 28. November 1985 und 7. August 1986 aaO).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85
    Demgegenüber hat der Senat in BSGE 41, 129, 132 f. ausgeführt, ein anerkannter Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen qualifizierenden Ausbildung von mehr als zwei Jahren werde in der Regel wie ein anerkannter Lehrberuf zu behandeln sein.
  • BSG, 27.01.1981 - 5b/5 RJ 76/80

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Einstufung - Vergleichbarkeit von Tarifverträgen

    Auszug aus BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85
    Deren Höhe im konkreten Fall hat der Senat bisher nicht als maßgebendes Kriterium für die Zuordnung zu einer der Gruppen des Mehrstufenschemas angesehen (vgl. BSGE 51, 135, 136 f).
  • BSG, 04.04.1984 - 4 RJ 111/83
    Auszug aus BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85
    In einer Reihe von Entscheidungen ist ohne nähere Begründung davon ausgegangen worden, Berufe mit einer Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren seien der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zuzuordnen (…so Urteile des erkennenden Senats vom 30. März 1977 aaO S. 245 und in SozR aaO Nr. 106;… ebenso BSG in SozR aaO Nrn. 34, 86 und102; vgl. auch Urteile des 4. Senats vom 4. April 1984 - 4 RJ 111/83 - und des 11. Senats vom 13. Dezember 1984 in BSGE 57, 291, 299).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit …

    Rn. 96 Hiernach ist im Fall des Klägers für die Bestimmung des qualitativen Wertes seines bisherigen Berufs die Berufsgruppe IV/4 des BRTV-Bau maßgeblich, die allerdings nach der Rechtsprechung des BSG nicht die Einordnung in die Gruppe der Facharbeiter i.S.d. Mehrstufenschemas rechtfertigt, sondern die Zuordnung in die Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten im oberen Bereich begründet (BSG, Urteil v. 19.6.1997, 13 RJ 101/96, juris; BSG, Urteil v. 9.9.1986, 5b RJ 82/95 = SozR 2200 § 1246 Nr. 140; BSG, Urteil v. 11.11.1996, 4a RJ 85/85 und BSG, Urteil v. 14.9.1995, 5 RJ 10/95).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Danach werden die Gruppen durch den Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des "angelernten" Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildung von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des "ungelernten" Arbeiters (Ausbildung von weniger als drei Monaten) charakterisiert (vgl. BSG Urteil vom 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 140).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Es handelt sich um eine Qualifikation, die nach dem Mehrstufenschema dem Leitberuf eines Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren) zuzuordnen ist (…vgl zB BSG Urteil vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84 - BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132; Urteil vom 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 140).
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